Kurz vor Toresschluss haben die Fraktionen von SPD, Grünen sowie CDU/CDU Ende Februar gemeinsam einige wichtige Beschlüsse im Bereich erneuerbare Energien und Energiewirtschaft gefasst. In insgesamt vier Gesetzesinitiativen wurde eine Reihe von Maßnahmen gebündelt. Unter anderem soll künftig die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten möglich sein, sofern unterschiedliche Technologien (Windenergie, Photovoltaik, Speicher oder Bioenergie) angeschlossen werden.
Für mehr Flexibilität
Mit Erleichterung reagierte die Biogas-Branche auf den Beschluss des Biomassepaketes. „Die Änderungen geben der Biogasbranche für die nächsten zwei Jahre eine Perspektive“, sagte Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas. Die wichtigsten Neuerungen:
Das Ausschreibungsvolumen steigt im Jahr 2025 von 400 MW im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 auf nun 1300 MW, im Jahr 2026 von 300 MW auf 1126 MW. Für 2027 ist ein Volumen von 326 MW und für 2028 von 76 MW vorgesehen. Insgesamt steigt das Ausschreibungsvolumen in den nächsten vier Jahren von 1,3 GW auf 2,8 GW.
Der Flexibilitätszuschlag steigt auf 100 €/kW. Erforderlich ist eine dreifache Überbauung (EEG 2023: 65 €/kW und zweifache Überbauung).
Anlagen unter 350 kW installierter Leistung müssen nur zweifach überbauen.
Die Umsetzungsfrist wurde von fünf auch 3,5 Jahre verkürzt.
Biogasanlagen erhalten künftig für ihren eingespeisten Strom keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis unter 2 ct/kWh liegt.
Die Laufzeit der Anschlussvergütung steigt von 10 auf 12 Jahre.
Der Maisanteil wird auf 30 bzw. 25 % begrenzt.
Biogasanlagen mit einem Wärmenetz (Versorgung mit einer thermischen Leistung über 300 kW) erhalten im Ausschreibungsverfahren bevorzugt einen Zuschlag.
Insgesamt bewertet der Fachverband Biogas die Änderungen positiv. Anlagenbetreiber Martin Laß aus Tüttendorf in Schleswig-Holstein sagte im Rahmen einer Pressekonferenz: „Jetzt sind Investitionen in die bedarfsgerechte Strom- und Wärmeerzeugung möglich. Gerade in Kombination mit der kommunalen Wärmplanung werden neue Projekte starten“.
Der Deutsche Bauernverband kritisiert die erneute Absenkung des Maisdeckels. „Er gefährdet die wirtschaftliche Substanz der Anlagen und damit die Versorgungssicherheit“, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.
Beschlüsse im Bereich PV
Der Bundesverband Solarwirtschaft meldet unter anderem folgende Neuerungen, die direkt nach der Veröffentlichung der Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger gelten werden:
Betreiber neuer Photovoltaik (PV)-Anlagen sollen zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für Strom erhalten, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeisen. Als Ausgleich soll der Förderzeitraum um die Zeiten mit negativen Preisen verlängert werden. Eine Nutzung des Stroms zum Beispiel durch Zwischenspeicherung ist möglich, Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig in das neue System wechseln. Als Anreiz erhalten sie eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Der Rollout von intelligenten Messsystemen und Steuerungstechnik wird beschleunigt.
Die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen wird auf 60 % beschränkt, solange diese nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Dies sei in der Praxis aber mittlerweile die Regel. Solare Erzeugungsspitzen sollen so nicht eingespeist, sondern vor Ort verbraucht oder gespeichert werden. Die Reduzierung der Einspeiseleistung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW, die nicht in der Direktvermarktung sind.
Bei PV-Speicherkombinationen können Batteriespeicher künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden. Möglich machen das die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher.
Beide Optionen dienen dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen. Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen. Voraussetzung für die praktische Anwendung ist eine noch zu formulierende Festlegung der Bundesnetzagentur. Diese Anlagen müssen in der Direktvermarktung betrieben werden.
Zur Vermeidung eines Förderabrisses bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird das KWKG über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert.