Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Niedersächsischen Freiflächenverordnung hat die Landesregierung am 22.08.2023 eine Änderung der Verordnung beschlossen, um mehr landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten für die Solarnutzung freizugeben.
Statt bisher 150 MW sollen künftig bis zu 500 MW Solarleistung jährlich in benachteiligten Gebieten, die als Ackerland oder Grünland genutzt werden, im Ausschreibungsverfahren bezuschlagt werden können. Diese Änderung hatte die „Taskforce Energiewende“ vorgeschlagen, die die Landesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ins Leben gerufen hatte.
Dächer reichen nicht aus
„Niedersachsen hat sich einen jährlichen Zubau von fünf Gigawatt im Bereich der Photovoltaik vorgenommen“, sagt Niedersachsens Energieminister Christian Meyer. „Dazu brauchen wir neben Dächern und versiegelten Flächen auch dringend die Freiflächen oder Agri-PV, vorzugsweise auf sehr trockenen, wiederzuvernässenden Flächen oder solchen mit geringer Bodengüte.“
Damit geeignete Projekte keine großen Hürden nehmen müssen, wird von der aktuellen „Opt-In-Möglichkeit“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht, so der Minister: „Wir heben den Deckel an, so können mehr Vorhaben an PV-Ausschreibungen teilnehmen.“
Unterschiede in den Bundesländern
Wie die Rechtsanwaltsgesellschaft Prometheus auf ihrem „Sonnenstromblog“ berichtet, zieht Niedersachsen damit hinsichtlich der bezuschlagungsfähigen Menge mit Baden-Württemberg gleich, das ebenfalls pro Kalenderjahr Gebote im Umfang von bis zu 500 MW zulässt. Andere Bundesländer wie Hessen (35 MW), Sachsen-Anhalt (100 MW) oder Sachsen (180 MW) bleiben deutlich dahinter zurück. „Wieder andere Bundesländer wie etwa Brandenburg, Thüringen oder Schleswig-Holstein haben von der derzeit geltenden Opt-In-Regelung noch gar keinen Gebrauch gemacht und lassen keine förderfähige Errichtung von Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten zu“, heißt es in dem Blog.
Derzeit plant das Bundeskabinett, zur Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächenanlagen die Opt-In-Regelung auf eine Opt-Out-Regelung umzustellen. Die Bundesländer müssten dann aktiv werden, wenn sie die Solarnutzung auf benachteiligten Gebieten ausschließen möchten, was nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein soll.