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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Vorschriften gelockert

Schleswig-Holstein erlaubt Windradbau in Naturschutzgebieten

Die Landesregierung SH lockert die Vorschriften und Abstände für die Windenergie. So sollen die geforderten 3 % Windfläche im Land erreicht werden. Theoretisch werden evt. sogar 7,2 % möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem die Bundesregierung die Genehmigungsverfahren für den Windenergieausbau gelockert hat, zieht Schleswig-Holstein nach. Die schwarz-grüne Landesregierung hat am Donnerstag in Kiel einen Entwurf für Eckpunkte des Landesentwicklungsplans (LEP) vorgestellt, mit denen die geforderte Ausweisung von 3 % der Landesfläche für Windenergie möglich wird.

Demnach sollen Windräder künftig auch in Naturschutzgebieten erreichtet werden dürfen. Zudem würden die geltenden Kriterien des Landschafts-, Arten- und Denkmalschutzes verändert und Abstände zu Wäldern oder Deichen verringert sowie Landschaftsschutzgebiete geöffnet, berichtet der NDR. Konkret bedeute das etwa, dass Windräder ab 2025 nicht mehr mindestens 100 m  von Wäldern entfernt stehen müssten, sondern nur noch mindestens 30 m.

Kommunen können eigene Pläne auf Potenzialfläche erstellen

Die Abstände zu Wohnbebauungen bleiben indes unverändert: So gilt bei sogenannten Vorranggebieten ein Abstand von 400 m zu Wohnhäusern. Bei Dörfern und Städten bleibt der Abstand von 800 bis 1.000 m. Städte und Gemeinden können innerhalb dieser Potenzialfläche über eigene Pläne für Windparks nachdenken, so der NDR weiter. Mit der vom Bund eingeführten "Gemeindeöffnungsklausel" dürfen Kommunen auch außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete über Windkraftanlagen planen.

So könnten bis zu 7,2 % der Landesfläche für Windkraft genutzt werden. Es sei jedoch nicht geplant, diese Fläche auszureizen, heißt es aus der Regierung. Ende 2024 werden die Regionalpläne veröffentlicht, dann werden die genauen Flächengrößen ersichtlich, heißt es.

Naturschutz beobachtet Pläne aufmerksam

Die Neuausrichtung der Vorgaben berücksichtigt jedoch auch weiterhin Naturschutzbelange. So sollen beispielsweise in Brutgebieten von Wiesenvögeln und in Vogelzug-Gebieten keine Anlagen entstehen. Auch in der Vogelzugachse von Eiderstedt zur Eckernförder Bucht und zur Schlei seien keine Windräder geplant, erfuhr der Sender.

Der Windenergiebranche geht der Ausbau derweil immer noch nicht schnell genug. Die neuen Regionalpläne müssten schneller vorgelegt werden. Umweltschützer dagegen befürchten Verstöße gegen den Naturschutz. Sie rufen die Gemeinden auf, genau zu prüfen, ob sie ihre schützenswerten Landschaften zubauen wollen. Bei allen Infrastruktur-Maßnahmen sollte auch ein Ausgleich für die Natur entstehen, fordert etwa der BUND.

Mehr Geld für Anwohner in MV?

Spannend wird es am Freitag im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag dort berät über eine stärkere Beteiligung der Anwohner an den Gewinnen von Wind- und Solarparks. Der Antrag kommt von der CDU-Fraktion, die so die Akzeptanz der Bürger für den Ausbau der Erneuerbaren Energien steigern will. So sollten die Menschen im Land direkt und unbürokratisch 0,1 Cent pro Kilowatt-Stunde bekommen, wenn Anlagen nicht weiter als 2,5 km von ihrem Haus entfernt sind, heißt es im Antrag. Der CDU-Wirtschaftsexperte Wolfgang Waldmüller hält eine jährliche Gutschrift je nach Größe der Anlage von bis 400 € für möglich. Das bisherige Beteiligungsgesetz, so die Union, habe den Bürgern nichts gebracht.

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