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Solarpaket I: Die Tops und Flops aus Sicht eines Projektierers

Das Solarpaket der Bundesregierung ist seit einigen Monaten in Kraft. Wir sprachen mit Markus Buortesch, Geschäftsführer von Greenovative, über Chancen und Herausforderungen bei Solarparks.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Solarpaket I umfasst mehrere Maßnahmen, um Photovoltaik in Deutschland voranzubringen – nicht nur auf dem Dach, sondern auch auf der Freifläche. Markus Buortesch, Geschäftsführer des Projektentwicklers Greenovative, erläutert im top agrar-Interview, ob sich die Ziele der Bundesregierung damit wirklich erfüllen lassen. Greenovative mit Sitz in Nürnberg und weiteren Standorten in Oldenburg und Stuttgart plant, baut und betreibt Solarparks deutschlandweit (www.greenovative.de)

Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung Photovoltaik ausbauen. Gelingt das mit den Gesetzesänderungen?

Buortesch: Es gibt dabei Höhen und Tiefen. Sehr gut ist die Erhöhung der Leistungsgrenze von 20 auf 50 MW. Das führt dazu, dass sich jetzt auch Anlagen in Gebieten rechnen, in denen der Netzverknüpfungspunkt weiter entfernt liegt. Darum gehen wir davon aus, dass das den Markt weiter beleben wird. Auch positiv ist, dass sich Speicher jetzt flexibler einsetzen lassen.

Inwiefern?

Buortesch: Bislang wurden Speicher in Kombination mit einem Solarpark nur über die Innovationsausschreibung gefördert. Ein Förderkriterium war und ist nach wie vor, dass der Strom ausschließlich aus dem Solarpark stammen darf. Damit wird vordergründig die Speicherung des Stroms tagsüber gefördert. Mit dem Solarpaket ist es jetzt möglich, auf die Förderung durch das EEG zu verzichten und so auch Netzstrom in den Speicher zu laden. Damit kann die Großbatterie auch dem Stromnetz dienen, indem sie zeitweilige Überschüsse aufnimmt und somit die Stabilisierung der Stromnetze unterstützt. Das erhöht die Auslastung des Speichers und hilft gleichzeitig der Energiewende. Man kann somit Erlöse erzielen, wenn man günstigen Strom einspeichert und ihn bei hohen Strompreisen wieder ins Netz einspeist, mit der Option auch Graustrom einzuspeichern. Je häufiger negative Strompreise auftreten, desto interessanter wird dieses Vermarktungsmodell.

Wo gibt es aus Ihrer Sicht noch Hürden?

Buortesch: Wir haben aktuell rund 100 Projekte in der Entwicklung. Rund ein Viertel davon verzögert sich aufgrund von Netzthemen. Der viel zu zögerliche Netzausbau ist das mit Abstand größte Problem. Weitere Hürden sind das Naturschutzrecht und die Willkür der Netzbetreiber.

Wie macht sich der zögerliche Netzausbau bemerkbar?

Buortesch: Es wird immer schwerer, einen geeigneten Netzverknüpfungspunkt zu finden. Die Verfahren dauern länger und kosten mehr Geld. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat einen sehr guten Vorschlag gemacht, wie man einen Verknüpfungspunkt flexibler belegen kann. Das würde das Verfahren vereinfachen.

Wie wirkt sich das am Beispiel eines Solarparks aus?

Buortesch: Wenn heute an einem Netzverknüpfungspunkt ein Windpark mit beispielsweise 20 MW angeschlossen ist, ist es in der Regel nicht möglich, noch einen Solarpark anzuschließen. Der BEE argumentiert jedoch, dass Wind- und Solarstrom nur sehr selten gleichzeitig anfallen. Es ist also möglich, mehrere verschiedene Parks sowie Biogasanlagen auf einen Einspeisepunkt zu legen und eine Hierarchie festzulegen, welche Anlagen in den seltenen Fällen abgeregelt werden, in denen sie gleichzeitig Strom produzieren. Dieses Vorgehen würde die Energiewende sehr kurzfristig und pragmatisch voranbringen, ohne viele neue Leitungen legen zu müssen.

Sie sprachen das Naturschutzrecht an. Inwieweit hemmt das?

Buortesch: Es gibt viele uneinheitliche Vorgehensweisen in den Bundesländern. Bei einigen sind vier, bei anderen sechs Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vor dem Bau nötig. Auch die geforderten Ausgleichsflächen unterscheiden sich stark. Die Naturschutzbehörden haben in jedem Bundesland eigene Regeln und Interpretationsmöglichkeiten.

Welche Willkür gibt es aus Ihrer Sicht bei den Netzbetreibern?

Buortesch: Das lässt sich allein daraus ablesen, dass wir für jeden Netzbetreiber inzwischen eine eigene Checkliste haben, was alles an Anforderungen gestellt wird. Inzwischen ist per Gesetz vorgeschrieben, dass ein Projektierer sich einen Einspeisepunkt nur reservieren lassen kann, wenn der Bauantrag vorliegt bzw. das Bauleitverfahren eingeleitet ist. Aber das reicht einigen Netzbetreibern nicht: Oft sind die Fristen für die Fortschrittsnachweise so eng getaktet, dass wir regelmäßig die Reservierung des Einspeisepunktes verlieren und diesen neu beantragen müssen. Das kann im schlimmsten Fall das ganze Projekt infrage stellen. Dabei ist das Vorgehen vollkommen unsinnig: Als Projektierer hat man bis dahin oft mehrere 10.000 € in die Planung investiert. Das sollte doch als Nachweis ausreichen, dass der Wille zur Projektumsetzung gegeben ist.  

Was würden Sie sich wünschen?

Buortesch: Wir benötigen eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und einheitliche Regelungen, die bundesweit für alle Kommunen und alle Netzbetreiber gelten.

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