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Strommarktdesign: Habecks Pläne in der Kritik

Robert Habeck hat die Pläne für das Strommarktdesign der Zukunft vorgelegt. Neben dem knappen Zeitplan kritisiert die Branche u.a. unsichere Aussichten für erneuerbare Energien.

Lesezeit: 5 Minuten

Ein hoher und weiter steigender Anteil erneuerbarer Energien bedeute für das Stromsystem einen Paradigmenwechsel. Notwendig sei es, von einem System inflexibler Nachfrage und statischer Erzeugung überzugehen in ein System mit kostengünstiger variabler Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik, ergänzt um Speicher, eine flexible Nachfragesteuerung und flexible Kraftwerke als Back-up. Das schlägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor. Dazu hat die Behörde von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck das Papier „Strommarktdesign der Zukunft“ zur Diskussion herausgegeben.

Das Zusammenspiel dieser Elemente und deren intelligente Integration verändern laut BMWK die Anforderungen an das Strommarktdesign grundlegend. Wie das zukünftige Strommarktdesign und damit eine sichere, bezahlbare Strom- und Energieversorgung, die ausschließlich auf erneuerbaren Energien basiert, ausgestaltet werden kann, hat die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) seit 2023 diskutiert. Sie wurde durch die Koalitionsfraktionen eingesetzt. Die Handlungsoptionen der Optionen für das zukünftige Strommarktdesign und damit für eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Strom- und Energieversorgung basieren im Wesentlichen auf den Diskussionen in der PKNS. Die Stakeholder der PKNS sind nun eingeladen, sich an einer schriftlichen Konsultation zu diesem Optionenpapier zu beteiligen. Die Konsultation endet am 28. August.

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Wichtige Details

Das Strommarktdesign der Zukunft hat laut BMWK vier zentrale Funktionen:

  1. Koordination: Der Strommarkt hat unverändert die Aufgabe, den optimalen, also kostengünstigsten Einsatz der benötigten Kapazitäten und der Nachfrageseite zu organisieren.

  2. Investitionsrahmen: Das Marktdesign hat die Funktion, für ausreichend Investitionssicherheit zu sorgen, um so die erforderlichen Investitionen in neue Technologien und Kapazitäten zu ermöglichen.

  3. Räumlicher Ausgleich: Lokale Signale als Teil des Marktdesigns haben die Rolle, Angebot und Nachfrage räumlich mit den Transportkapazitäten des Stromnetzes zu koordinieren.

  4. Zeitlicher Ausgleich: Der Strommarkt hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage durch mehr Flexibilität zeitlich optimal für ein möglichst kostengünstiges Gesamtsystem aufeinander abzustimmen und Flexibilitäten systemdienlich einzusetzen. 


Neue Förderung in der Diskussion

Für die Förderung der erneuerbaren Energien steht laut BMWK diese Optionen zur Verfügung:

  • Option 1: Ergänzung des aktuellen Systems um einen Refinanzierungsbeitrag als Rückzahlungsinstrument ,

  • Option 2: Einführung zweiseitiger produktions- abhängiger Differenzkontrakte,

  • Option 3: Einführung zweiseitiger produktions- unabhängiger Differenzkontrakte,

  • Option 4: Einführung von Kapazitätszahlungen in Verbindung mit einem produktionsunabhängigen Refinanzierungsbeitrag.

BEE: Reform des Strommarktdesigns nötig

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt zwar die seit langem erwartete Veröffentlichtung, kritisiert aber erneut die sehr kurze Konsultationsfrist und fordert eine geordnete Debatte.

Die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) hat zwischen Februar und Dezember 2023 unterschiedliche Aspekte des Strommarktes beleuchtet und dabei teils konträre Lösungsansätze vorgestellt. Die vertiefte Diskussion zu dem komplexen Themenfeld kam nach Meinung des BEE in den zeitlich stark begrenzten Beratungen zu kurz. Trotzdem begrüßt der BEE, dass dieser Bericht nach nunmehr sieben Monate nach Ende der Arbeit der PKNS vorliegt. 

„Inhaltlich ist das klare Bekenntnis des BMWK zur einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone eine wichtige Basis der weiteren Arbeit, um die Herausforderungen, die sich aus der Transformation der Energiewirtschaft ergeben, nachhaltig und verantwortlich anzugehen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

Auch sei die Ankündigung einer koordinierten Flexibilitätsagenda ausdrücklich zu begrüßen, da die bislang nur unzureichend vorhandenen bzw. teilweise blockierten Flexibilitätsoptionen wie die Bioenergie oder die Wasserkraft eine der Lösungsoptionen darstellen. „Erzeuger-, Speicher und Verbraucherflexibilitäten müssen jetzt dringend angereizt werden, um auf die Bedürfnisse der systemsetzenden Erneuerbaren systemisch und nicht mit Einzelreaktionen zu reagieren“, fordert sie.  

Der BEE warnt davor, das bewährte Absicherungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch unzureichend diskutierte Modelle ersetzen zu wollen. „Die Energiewende erfordert hohe Investitionen. Investitionen benötigen Sicherheit und Verlässlichkeit. Heute ist garantiert, dass bei niedrigen Eigenkapitalquoten Finanzmittel in ausreichender Größenordnung von einer breiten Akteurslandschaft mobilisiert werden. Jede Reform muss sich daran messen lassen, ob die Bereitstellung von Finanzmitteln über den freien Markt gesichert ist“, sagt sie.

Nicht hinnehmbar ist eine Konsultationsfrist bis 28.08. in der Hauptferienzeit. Für eine verfassungsrechtlich gebotene, geordnete Verbändebeteiligung sollte die Frist mindestens um zwei Wochen auf den 13. September verschoben werden. „Der BEE hat in einem ‘Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Flexibilität im Strommarkt und Senkung der Kosten der Energiewende’ seine Vorschläge skizziert. Ein Dreiklang aus deutlicher Flexibilitätssteigerung, besserer Nutzung der vorhandenen Netzinfrastruktur durch Überbauung der Netzverknüpfungspunkte und einem mengen- statt zeitbasierten Absicherungssystem ist jetzt erforderlich“, so Peter. Das hatte der BEE schon im Jahr 2021 gefordert.

Weitere Stimmen

  • Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung beim Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW: „Ein Energiesystem mit flexiblen Erzeugern und Verbrauchern ist wie ein Orchester, das einen Dirigenten braucht. Und den Dirigenten gibt es nur im zentralen Kapazitätsmarkt. Um im Bild des Orchesters zu bleiben: Der zentrale Kapazitätsmarkt ist selbstverständlich technologieoffen: Die Piccoloflöten spielen genauso mit wie Tuba und Cello. Wir als Übertragungsnetzbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Stabilität unseres Energiesystems. Daher zählt für uns nur eins: Dass wir auch in Zukunft Versorgungssicherheit gewährleisten können. Wie Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, ist dies mit einem zentralen Kapazitätsmarkt ergänzt um eine lokale Komponente am besten möglich.“

  • Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Verbandes Power Systems im Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA): „Das vom BMWK favorisierte Modell für gesicherte Leistung droht deutlich zu kompliziert zu werden, ohne klare Indikation, ob es funktionieren wird. Denn diese Art eines Kapazitätsmechanismus ist bisher nirgendwo auf der Welt implementiert worden. Benötigt wird ein pragmatischer Ansatz, der nicht jeden Eventualfall abzudecken versucht, sondern vor allem das wichtige Ziel – die Versorgungssicherheit – in den Mittelpunkt rückt. Der zukünftige Investitionsrahmen für erneuerbare Energien muss außerdem so ausgestaltet sein, dass der Zubau endlich auf den politischen Zielpfad einschwenken kann und nicht abreißt.“

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