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Warum Sie mit der Inbetriebnahme der Agri-PV-Anlage noch warten sollten

Immer noch steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU zum Solarpaket I aus. Die Zustimmung ist nötig, damit es die höhere Einspeisevergütung gibt. Die Zeit drängt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zukunft vieler landwirtschaftlicher Agri-Photovoltaikanlagen hängt derzeit an einer kleinen Formalie: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. „Ohne diese werden die Investitionen von allen bis dato gebauten/geplanten Agri-PV-Anlagen kleiner 1MW zu einem finanziellen Risiko“, warnt Agri-PV-Experte Daniel Eisel vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ) aus dem bayerischen Straubing.

Zwei mögliche Fälle

Bei dieser Regelung gibt es jetzt laut Eisel zwei mögliche Fälle:

  1. Die Kommission lehnt die maßgeblichen Teile des Solarpaket (siehe §101 EEG) ab. Dann müsste der Gesetzgeber das Solarpaket überarbeiten und erneut durch den parlamentarischen Prozess bringen und dann erneut der Kommission zur Überprüfung vorlegen. „Dieser Fall kann sich sehr lange hinziehen und der Ausgang ist im Moment überhaupt nicht einzuschätzen“, sagt Eisel.

  2. Die Kommission erteilt ihre Zustimmung erst nach Inbetriebnahme der spezifischen Anlage und damit zu spät. „Dann geht der Anlagenbetreiber auch leer aus und muss mit der regulären Vergütung von Freiflächen-PV leben“, warnt der Berater.

Wie Sie jetzt vorgehen sollten

Sein Tipp: Landwirte sollten unbedingt eine Inbetriebnahme bis zur beihilferechtlichen Genehmigung vermeiden, wenn sie auf die erhöhte Vergütung des Solarpaketes abzielen. „Wenn man aber gar nicht erst anfängt zu bauen, weil man auf die Entscheidung der EU-Kommission wartet, kann unter Umständen die Reservierung des Netzeinspeisepunktes verloren gehen. Denn hier werden in der Regel recht kurze Umsetzungsfristen der Netzbetreiber gefordert“. Also bleibt die Sachlage in beiden Fällen sehr schwierig.

Zwei Veranstaltungen zum Thema

Am 25.11.2024 wird das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Informationsveranstaltung zur Agri-PV durchführen. Zum Programm gehören unter anderem Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die DIN SPEC, die Fördervoraussetzungen von Agri-PV nach dem EEG, die baurechtlichen Vorgaben, die Nutzungsverträge zwischen Betreiber und Grundstückseigentümer / Bewirtschafter, haftungsrechtliche Fragen, auf Agri-PV ausgerichtete Bewirtschaftungstechnik etc..

Anmeldung (Link)
https://forms.office.com/e/YA5gPGa3YA

Ausführliches Programm zum (Download pdf)
https://landvolk.net/wp-content/uploads/2024/10/20241125-Agri-PV.pdf

Online-Vortrag: Agri-Photovoltaik – Energieerzeugung und Landwirtschaft Hand in Hand

Bei der kostenlosen Online-Veranstaltung am 26. November von 19:00-20:00 Uhr informiert LandSchafftEnergie+ am Technologie- und Förderzentrum (TFZ) über Agri-Photovoltaik: Grundlagen, Systeme, Stromvermarktung, Kosten und Potentiale sowie rechtliche Vorgaben. Anmeldung unter: www.landschafftenergie.bayern/veranstaltungen

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