Das Bundesumweltministerium (BMU) blockiert die Ziele der Bundesregierung und der EU und gefährdet damit hunderttausende deutsche Arbeitsplätze, die wirtschaftlichen Chancen einer breiten Markteinführung von Wasserstoff und das Erreichen der Klimaziele im Verkehr. So lautet die harsche Kritik des Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbandes (DWV) am Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Damit ignoriere das BMU auch die Beschlüsse des Kabinetts, des Bundestags und des Bundesrats zur nationalen Wasserstoffstrategie.
Fokus liegt auf Batteriefahrzeugen
Stattdessen fokussiere sich das BMU nahezu ausschließlich auf die batterieelektrische Mobilität, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe für nicht batterieelektrische Fahrzeuge dagegen soll nach Sicht des BMU in den kommenden Jahren sinken. Damit stehe der Entwurf im Widerspruch zu Vorschlägen aus Industrie und Wirtschaft, die eine stufenweise ambitionierte Steigerung der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen und teilweise Unterquoten von grünem Wasserstoff beinhalten, kommentiert der DWV.
"Das BMU schlägt damit de facto vor, dass in den kommenden fünf Jahren nichts bei der Treibhausgasminderung der Antriebsenergie im Verkehr geschehen soll. Der derzeitige Fahrzeugbestand mit rund 53 Millionen Benzin- und Dieselfahrzeugen wird praktisch nichts zum Klimaschutz beitragen können“, kritisiert Werner Diwald, Vorstandsvorsitzende des DWV.
Milliardenschäden befürchtet
Die Bundesregierung ist durch Europarecht dazu verpflichtet, bis 2030 einen Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehr in Höhe von 14 % gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II, Renewable Energy Directive II) zu erreichen. Das BMU sieht hingegen nur eine Treibhausgasminderung von 7,5% bis 2026 vor.
Der DWV befürchtet dadurch mehrfachen Schaden:
- Finanziell durch den notwendigen Zukauf von Emissionsrechten anderer Mitgliedstaaten,
- Damit verbundene wettbewerbliche Nachteile gegenüber den verkaufenden Mitgliedstaaten
- ausbleibende Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft und der damit verbundenen Stärkung der erneuerbaren Industrien.
Das BMU plädiere zudem aufgrund der Mehrfachanrechnung von elektrischem Strom für eine Klima-Mogelpackung. So solle fossiler Strom, der in der E-Mobilität genutzt wird, nur mit 40% seines CO₂-Footprints und dann sogar zusätzlich vierfach auf das Ziel der RED II angerechnet werden. „Durch diesen Trick wird der fossile Strom rechnerisch sogar besser als erneuerbare Energien. Verantwortungsvoller Klimaschutz geht anders“, resümiert Diewald.
Bessere Rahmenbedingungen gefordert
Der DWV fordert daher, dass der vorliegende Referentenentwurf des BMU zur nationalen Umsetzung der RED II umgehend grundlegend überarbeitet wird. Die gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass für grünen Wasserstoff und seine Folgeprodukte in all ihren möglichen Anwendungen im Verkehr eine marktwirtschaftliche und nachhaltige industrielle Nachfrage erzeugt wird.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat sich in seinem Positionspapier zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung für sofortige Maßnahmen ausgesprochen, um den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Nutzung von grünem Wasserstoff, den Aufbau von Elektrolyseuren und die entsprechende Infrastruktur zu stärken. „Grüner Wasserstoff und Folgeprodukte werden dort zunehmend relevant, wo es keine alternativen Dekarbonisierungsoptionen gibt, überwiegend im Industriesektor von Stahl bis Chemie, aber auch beim Schwerlast-, Zug- und Flugverkehr. In diesen Sektoren ist die direkte Nutzung erneuerbarer Energien derzeit nicht möglich. Auch im Wärmesektor können Wasserstoff und seine Folgeprodukte einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten, etwa bei der klimaneutralen Bereitstellung von Fernwärme“, betont BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Da der Bedarf für diese Prozesse sehr hoch sei, müsse die Priorität grundsätzlich auf der direkten Nutzen der erneuerbaren Energien liegen.
BEE fordert Umlagebefreiung und Investitionsförderung
Eine Fokussierung auf die inländischen Produktionskapazitäten sei dringend notwendig. „Zwar wird ein Teil der Nachfrage auch durch importierten Wasserstoff gestillt werden, doch gilt es zunächst alle inländischen Potentiale auszuschöpfen. Die Bundesregierung darf sich nicht vorrangig darauf verlassen, große Mengen an Wasserstoff aufwendig und mit vielen Unsicherheiten behaftet aus dem Ausland zu beziehen“, fordert die Präsidentin. Es gelte jetzt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Markteinführung zur Produktion heimischen grünen Wasserstoffs schnell Fahrt aufnimmt. Dazu zählt der BEE eine EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, Investitionsförderung und einen spezifischen Rechtsrahmen. Genauso müsse für die Herstellung grünen Wasserstoffs genügend erneuerbarer Strom zur Verfügung stehen. Hier sei eine Nachsteuerung in der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erforderlich, um nicht eine riesige Ökostromlücke zu provozieren.