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Sozialversicherung stellt klar

Es gibt keine Pflicht für Drückjagdsitze bei der Erntejagd

Bislang hieß es in den Unfallvorschriften, dass die Schussabgabe bei Erntejagden ohne erhöhte jagdliche Einrichtung als Gefährdung gilt. Das wurde nun offener formuliert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die im Juni 2023 geänderten Hinweise zur Schussabgabe unter § 3 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (VSG 4.4) werden angepasst. Der verantwortungsvolle Handlungsspielraum des Schützen wird dadurch erweitert, informiert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (SVLFG).

In § 3 der UVV Jagd wird gefordert: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Die Hinweise zu § 3 sind auf bekanntermaßen besondere Gefährdungssituationen abgestellt, wie beispielweise bei Erntejagden. Hier heißt es bisher: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“

Da es auch andere Möglichkeiten gibt, dieses Schutzziel zu erreichen, lautet der neu formulierte Hinweis zur Erntejagd wie folgt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“

Vor der Jagd angemessene Maßnahmen ergreifen

Durch die neue Hinweisformulierung hat der Schütze einen erweiterten Handlungsspielraum, wie er der Forderung nach § 3, niemanden bei der Schussabgabe zu gefährden, nachkommen kann. Er beinhaltet zudem, dass bereits bei der Jagdvorbereitung angemessene Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Stellenwert der erhöhten jagdlichen Einrichtung mit Beschränkung der Schussentfernung bei Erntejagden bleibt in seiner Wirkung weiterhin bestehen. Diese Maßnahme ist in der Praxis sehr hilfreich, um bei Erntejagden die Gefährdung bei der Schussabgabe wirksam zu minimieren.

Weitere Hinweise und Empfehlungen finden sich in der SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“. Sie kann unter https://www.svlfg.de/ und mit dem Suchbegriff „B44“ kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

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