Das Landgericht Bamberg hat über einen Fall geurteilt, bei dem ein Jäger einen freilaufenden Hund erschossen hat. Es geht um einen Vorfall aus dem Juli 2022. Kanufahrer aus Österreich waren mit ihrem Hund auf dem Main unterwegs und machten bei Knetzgau eine Pause. Während sie ihr Kanu am Ufer festmachten, lief der Hund ohne Leine auf einer Wiese umher.
Der Angeklagte hatte den Hund dann bemerkt und aus seinem Fahrzeug heraus ohne ersichtlichen Grund geschossen. Daraufhin soll er dem Besitzerpaar nicht Bescheid gegeben oder sich um den verletzten Hund gekümmert haben.
Erste Strafkammer sprach Schuldspruch
Verhandelt wurde der Fall im November 2023 vor dem Amtsgericht Haßfurt. Der Richter fand dabei aber keine Hinweise darauf, dass der Hund gewildert hatte, wie der Jäger behauptete. Ans Tageslicht kam auch, dass der Mann bereits im März 2020 Reiterinnen gedroht hatte, sowohl ihre Pferde als auch ihre Hunde zu erschießen.
Der Schütze wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 € verurteilt, da er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten dann Berufung ein.
Neues Urteil
Daher ging es am 16. Dezember 2024 vor dem Landgericht Bamberg weiter. Dieses verurteilte den Jäger zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Die Berufungskammer sprach den damals 78-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Tötung von Wirbeltieren und Sachbeschädigung schuldig.
Auch dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt, zog diese aber nun zurück. Daher ist das Urteil nun rechtskräftig.