Der Landtag von Schleswig-Holstein hat dem Änderungsantrag zur Aufnahem des Wolfes ins Jagdrecht ohne erneute Aussprache zugestimmt. Für Jäger bedeutet das mehr Rechtssicherheit, berichtet der NDR. In geprüften Einzelfällen könnten sogenannte Problemwölfe nun rechtssicher entnommen werden.
Am Schutzstatus des Wolfs ändert sich damit allerdings nichts. Die ganzjährige Schonzeit gilt auch weiterhin, betonte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).
Zu den Gesetzesänderungen gehöre daneben auch der Umgang mit schwer verletzten Wölfen, so Schwarz. Die Tiere könnten nun aus Tierschutzgründen schneller erlegt werden, wenn sie wegen einer Verletzung nicht mehr eigenständig fliehen könnten.
Lob dafür kommt von der FDP. Mit der Änderung werde ein erster, großer Schritt zu einem wirksamen Bestandsmanagement gemacht. Gegen die Aufnahme ist der BUND. Die Naturschützer meinen, dass due Entnahmen keine Nutztierrisse verhindert werden. Stattdessen müsse der Herdenschutz ausgeweitet werden.