Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche entschieden, dass Problemwolf GW954f "Gloria" trotz Ausnahmegenehmigung nicht erlegt werden darf. Grund sind drei Eilanträge von Umweltverbänden.
Gericht: Landwirtschaft droht kein ernstzunehmender Schaden
Laut Gericht habe der Kreis Wesel nicht ausreichend zeigen können, dass durch die Wölfin ein ernstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe. Die Richter konnten keine Verhaltensänderung des Tiers erkennen. Dass die Wölfin den empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, sei auch keine neue Erkenntnis. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich Gloria nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert, so der WDR.
Das will der Kreis nicht akzeptieren und hat am Montag beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das sei auch mit dem NRW-Umweltministerium abgestimmt.
Wiederholt Schafe gerissen
Gloria hatte in den vergangenen Monaten wiederholt Schafe in der Region gerissen. Im Oktober 2023 gab es allein vier nachgewiesene Attacken Glorias im Kreis Wesel. In Absprache mit dem Landesumweltministerium erteilte der Kreis deshalb Ende des Jahres eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss. Hierbei tickt die Zeit: Ab dem 15. Februar beginnt die Reproduktionszeit der Wölfe. Dann tritt die Abschussverfügung so oder so außer Kraft.