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Wolfs-Entnahme in Traunstein: Bund Naturschutz will klagen

Kurz nachdem die Regierung von Oberbayern den Abschuss eines auffällig gewordenen Wolfes genehmigt hat, stemmen sich die Naturschützer dagegen – die Entnahmebegründung sei nicht haltbar.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach genauer Prüfung der Allgemeinverfügung inklusive Entnahmebegründung zum Abschuss des Traunsteiner Wolfes (amtlich: Wolf GW2425m) sieht sich der Bund Naturschutz (BN) in Bayern in seiner Position gestärkt, dass eine Entnahme nicht rechtmäßig wäre. Dies ließ der BN per Pressemitteilung verkünden. Der von der Regierung Oberbayern genehmigte Abschuss verstoße nach Ansicht des BN gegen das Bundesnaturschutzgesetz und EU-Verordnungen, weshalb der BN gegen die Verfügung klagen wird.

Die Regierung von Oberbayern begründet ihre Entscheidung mit Aussagen der Expertenkommission, die am 23. Dezember tagte und mit Vertreter*innen der relevanten Behörden besetzt war (top agrar berichtete). Das dem BN vorliegenden Protokoll enthält aus Sicht des BN aber keine Empfehlung für eine Entnahme. Die Kommission stellt vielmehr fest, dass die Bewertung der Einzelereignisse keine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit des Menschen ablesen lasse.

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Warum der BN keinen Grund für einen Abschuss sieht

Beate Rutkowski, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes und Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein, kommentiert: „Die Sicherheit des Menschen hat auch für uns oberste Priorität. Der Wolf zeigte aber bisher keinerlei Verhalten, das auf eine erhöhte Gefährdung für Menschen hinweist.“ Auch im Aktionsplan Wolf der Staatsregierung sei für diesen Fall keine Tötung vorgesehen, sondern der Schutz von Weidentieren in Hof- und Siedlungsnähe sowie eine Vergrämung.

„Der BUND Naturschutz hat großes Verständnis für die Sorgen und den Frust der Weidetierhalter im südlichen Oberbayern. Wäre der besagte Wolf nachgewiesenermaßen eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder hätte er wiederholt Weide- oder Stalltiere, die bestmöglich durch wolfssichere Zäune oder Herdenschutzhunde gesichert sind, überwunden, wäre eine Tötung nach europäischem Recht und dem bayerischen Wolfsaktionsplan gerechtfertigt“, ergänzt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. Dies würde dann vom BN klar akzeptiert, denn der Schutz des Menschen habe oberste Priorität ebenso wie intensive Förderung der Weidetierhaltung. „Diese Bedingungen treffen allerdings nach intensiver Bewertung der staatlichen Unterlagen durch unsere Wolfsexperten im konkreten Fall nicht zu. Wir lehnen daher eine Tötung des Wolfs ab.“ Die von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber geforderten „‚wolfsfreien Zonen“ und ein Wolfsmanagement mit dem Gewehr seien keine zukunftsfähige Lösung.

Wie der BN das Verhalten des Wolfs einschätzt

Die Einschätzung in der Entnahmebegründung, dass aufgrund der wiederholten Annäherung an Siedlungsstrukturen zu befürchten ist und dass Menschen zu Schaden kommen könnten, ist für BN-Wolfexperte Uwe Friedel falsch. „Ein erhöhtes Risiko wäre alleine aus einem ungewöhnlichen Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen abzuleiten, welches aber nicht beobachtet wurde. Der Wolf war stattdessen augenscheinlich auf der Suche nach ungeschützten Schafen und Ziegen.“ Der Wolf sei zudem seit vier Wochen nicht mehr gesichtet worden, weder in der Natur, noch in Siedlungsnähe.

Die Allgemeinverfügung ermögliche es zudem, im Gebiet bis Ende März einen Wolf nach dem anderen abzuschießen, bis man nachweislich den Wolf GW2425m erlegt hat. Friedel dazu: „Wölfe wandern problemlos 50 Kilometer am Tag, also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, einen anderen Wolf oder gar mehrere zu töten, die aus dem angrenzenden Österreich einwandern.“

Die Erfahrung von über 20 Jahren Wolfspräsenz in Deutschland mit mittlerweile geschätzten 500 erwachsenen Wölfen zeige laut Friedel, dass das Verhalten des Wolfes kein Grund für eine Entnahme ist. Während Begegnungen von Wölfen auf kurze Distanz unter 30 Meter relativ häufig seien und in den vierstelligen Bereich gingen, sei daraus nie ein Angriff eines Wolfes auf einen Menschen entstanden. Der Traunsteiner Wolf wäre der erste Wolf in Bayern seit 140 Jahren, der auf staatliche Anordnung abgeschossen wird.

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