Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

topplus Beispiel aus NRW

Beisetzung auf dem eigenen Hof - wann ist das erlaubt?

Familie Kampmann aus Senden hat einen eigenen kleinen Friedhof mit zwei Grabstellen auf ihrem Hof – ein selten gewordenes Privileg.

Lesezeit: 5 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Die Äste der großen Eiche vor dem Hoftor wiegen sich sanft im Sommerwind. Nur wer genauer hinschaut, dem fällt die kleine Steinplatte auf, die in den Rasen eingelassen ist. Darauf stehen die Initialen HK – Heinrich Kampmann. Denn darunter ruht seit etwa zwei Monaten die Asche des ehemaligen Hofbesitzers.

Zu Lebzeiten hatte er, zusammen mit seinem Sohn Stephan, die not­wendigen Genehmigungen für die Beisetzung auf dem eigenen Hof eingeholt. „Es war sein innigster Wunsch, hier, zu Hause, seine letzte Ruhe zu finden“, sagt Stephan.

Marienstatue war Voraussetzung

Im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben" las Familie Kampmann aus Senden, Kreis Coesfeld, dass es möglich sei, auf dem eigenen Hof beigesetzt zu werden. ­Sowohl Elsbeth als auch Heinrich Kampmann, die Senioren, konnten sich das gut vorstellen.

Landessache

Die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Grabstelle unterschieden sich von Bundesland zu Bundeland und sind teilweise von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Der vorgestellte Fall behandelt Nordrhein-Westfalen.

So machten sich Vater Heinrich und Sohn Stephan 2019 auf, bei der Gemeinde nachzufragen. „Der Bürgermeister war sofort offen für unsere Idee“, erinnert sich Stephan Kampmann. Das Stadtoberhaupt musste jedoch zunächst den Gang durch die Instanzen anstoßen.

„Irgendwann kam der Fachbereichsleiter der zuständigen Abteilung zu uns“, erzählt der Landmaschinenmechanikermeister. Dieser musste sich nicht nur von den Örtlichkeiten ein Bild machen, sondern wollte auch prüfen, ob tatsächlich die von den Antragstellern genannte Marienstatue stand. Denn sie war eine Voraussetzung für die Genehmigung. „Mein Opa hat die Skulptur 1959 aus Dank dafür, dass der Hof vom Krieg verschont blieb, anfertigen lassen“, sagt Stephan Kampmann.

Die Figur aus Beton, der mit Kies und Marmor versetzt ist, war in die Jahre gekommen. Der junge Hofnachfolger ließ sie restaurierten und errichtete in Eigenleistung eine kleine Ka­pelle, um die Maria fortan vor der Witte­rung zu schützen.

Das braucht es in NRW und das ist erlaubt

Für die Genehmigung der privaten Ruhestätte mussten Kampmanns folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ruhestätte muss sich auf Privat­gelände befinden.

  • Sie muss stets für jedermann zugäng­lich sein. Bei Privatgärten ist das nur selten gewährleistet.

  • Sie muss in der Nähe der Marienstatue sein.

  • Es darf ausschließlich Totenasche ohne Urne beigesetzt werden.

  • Die Achtung der Totenwürde muss gewahrt sein.

  • Die Genehmigung gilt auf Widerruf ab der ersten Beisetzung bis zum Ablauf der 30-jährigen Ruhezeit.

  • Bei der Beisetzung muss der Totengräber der Gemeinde als Zeuge anwesend sein.

  • Das Recht auf Beisetzung gilt für zwei namentlich genannte Personen, die ihren Wunsch zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben.

Kapelle in Eigenleistung

„Wir haben viel Unterstützung durch die Stadt erhalten, als es um die Genehmigung und den Bau der kleinen Kapelle ging“, erzählt Stephan Kampmann. Zehn Monate sind seit der Genehmigung vergangen. Seitdem goss Stephan die Bodenplatte, mauerte und verputzte Wände und baute den Dachstuhl, aus Holz vom eigenen Hof. „Da ich immer nur in meiner Freizeit gebaut habe, hat es etwas länger gedauert.

Auch Vater Heinrich half mit: „Als Elektromeister ließ er es sich nicht nehmen, die Stromkabel zu ziehen.“ Dass er die Fertigstellung der Kapelle nicht mehr erleben sollte, ahnte zu dem Zeitpunkt niemand. Im November vergangenen Jahres starb Heinrich Kampmann ganz unerwartet.

„Wir hatten zwar die Genehmigung, seine Asche auf dem Hof beisetzen zu dürfen, jedoch war die Kapelle noch nicht fertig“, sagt Stephan Kampmann voller Bedauern. So hielten sie nur eine Trauerfeier in der Kirche im Ort ab. Die Beisetzung erfolgt etwa ein halbes Jahr später im engsten Familienkreis – zu Hause unter der großen Eiche.

Nur die Asche

Zugegen war auch ein Totengräber. Denn das hatte die Gemeinde zur Auflage gemacht. „Der Herr stand an der Eiche und hat alles beobachtet“, erinnert sich Stephans Ehefrau Sandra Kampmann, „ansonsten war alles wie bei einer ,normalen‘ Beerdigung.“ Das heißt: Der Bestatter, der sich bereits Monate zuvor um die Einäscherung des Verstorbenen gekümmert hatte, kam mit der Urne, öffnete sie über dem ausgehobenen Loch und gab die Asche hinein – gebettet auf Rosen, seine Lieblingsblumen. In der Ruhestätte auf dem Hof darf nur Asche, ohne Urne, beigesetzt werden.

„Wir waren schon ein ­wenig erstaunt, wie viel Asche von einem menschlichen Körper zurückbleibt“, gesteht Stephan Kampmann. „Und doch empfanden wir den Blick auf die Asche als versöhnlich“, sagt Sandra Kampmann, „meine Schwiegermutter sagt immer, nun ist seine Seele zu Hause – bei uns.“

„Komm, wir gehen zu Opa!“

„Unser Sohn Leon nimmt oft seine kleine Schwester an die Hand und sagt: ,Komm, wir gehen zu Opa!‘“, sagt das junge Ehepaar, „dann legen sie Blumen auf die kleine Grabplatte – ein schönes Gefühl der Verbun­den­heit für uns.“ Stephan Kampmann ist froh, dass er den letzten Wunsch seines Vaters hat erfüllen können. Wobei der Junior auch um einen großen Nachteil weiß.

„Sollten wir den Hof mal verkaufen, würden wir damit auch die Gräber verlieren.“ Doch da sich der Hof seit über 750 Jahren im Familienbesitz befindet und sich das, wenn es nach den Eheleuten geht, auch nicht ändern soll, blickt er ruhig in die Zukunft. Und mehr noch: Für ihn und seine Frau ist klar, auch sie wollen, dass ihre Asche später unter der großen Eiche verstreut wird. „Aber das hat hoffentlich noch etwas Zeit“, sind sich die beiden einig.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.