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Altenteilleistungen absetzen: Halten Sie sich an die Vorgaben!

Zahlen Sie Ihren Eltern nach der Hofübergabe Altenteilleistungen, können Sie diese Ausgaben als Sonderausgaben absetzen. Der Fiskus prüft aber kritisch, ob Sie die Vorgaben einhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Landwirtschaft ist es üblich, dass wenn der Nachfolger den Hof übertragen bekommt, er den Eltern im Gegenzug Versorgungsleistungen (Altenteilleistungen) zahlt. Der Hoferbe kann diese Ausgaben dann als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.

Vorgaben einhalten

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Aber Achtung: Immer wieder gibt es hier Ärger mit dem Fiskus, denn dieser prüft kritisch, ob die Vorgaben eingehalten werden. Wollen auch Sie Altenteilleistungen steuermindernd geltend machen, achten Sie darauf, dass Sie:

  • im Übergabevertrag den Umfang des unentgeltlich übertragenen Vermögens festlegen, die Höhe der Versorgungsleistungen und wie Sie diese leisten - also ob bar, per Überweisung oder in Form von Naturalien.

  • die Vereinbarung dann auch in der Praxis so erfüllen müssen, wie Sie diese im Vertrag vereinbart haben.

  • die Zahlungen an die Altenteiler nicht willkürlich aussetzen.

  • immer den gleichen vertraglich vereinbarten Betrag zahlen und die Zahlungen nicht schwanken.

  • die Versorgungsleistungen nicht nur für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Sie sind verpflichtet, diese auf Lebenszeiten zu leisten.

Zahlungen anpassen

Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen anzupassen. Halten Sie dann am besten schriftlich im Übergabevertrag fest, unter welchen Umständen Sie als Hofnachfolger die Höhe der Versorgungsleistungen mindern oder eine Zahlung aussetzen können.

Gründe dafür können z. B. sein: Die Änderungen der Wirtschaftslage des Betriebes oder veränderte Versorgungsbedürfnisse der Altenteiler, darauf weist der Informationsdienst "Steuern agrar" hin (Finanzgericht Münster, Urteil vom 7.12.2022, Az.: 6 K 2026/20 E).

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