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Fläche für Funkmast: Worauf im Pachtvertrag achten?

Planen Sie eine Fläche an einen Funkmastbetreiber zu verpachten, sollten Sie sich im Vorhinein über Pachtpreise und Vertragsbestandsteile informieren. Uner Experte weiß die wichtigsten Antworten.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ein Netzbetreiber möchte auf ­meiner Fläche von etwa 200 m2 ­einen Funkmast installieren. Welche Pacht ist angemessen? Worauf ­müssen wir beim Vertrag achten?

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Antwort:

Der Markt für Mobilfunkmasten ist sehr intransparent. Die Miethöhe hängt stark davon ab, wie viele Nutzer die Funkzelle nutzen. Daher ist die Preisspanne sehr groß. Im städtischen Bereich sind die Pachten höher, im ländlichen Bereich geringer. Das kann im Einzelfall aber auch wieder anders sein, beispielsweise bei einer stark frequentierten Straße oder Kreuzung.

Der Deutsche Bauernverband hat beispielsweise mit einem Funk­mastbetreiber einen Mustervertrag abgestimmt, der als Orientierungsgröße eine Mindestmiete von 3 000 €/Jahr vorsieht. Nach oben sind die Preise offen.

Achten Sie bei der Vertrags­gestaltung insbesondere auf folgende Punkte:

  • ausreichende Haftungsregelungen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung des Funkmastbetreibers für Schäden,
  • eine gute Rückbausicherheit, die Ihnen gewährleistet, dass nach Vertragsende der Rückbau des Mastes auch tatsächlich erfolgt,
  • vertragliche Absprachen, dass der Netzbetreiber nach dem Vertragsende die landwirtschaftliche Nutzbarkeit Ihrer Fläche wieder herrichtet.

Am besten wenden Sie sich zur Vertragsgestaltung an Ihren Kreisbauernverband.

Unser Experte: Rechtsanwalt Hubertus Schmitte, WLV, NRW

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