Kann ich als Rentnerin in der Landwirtschafllichen Krankenkasse bleiben?
Was gilt, wenn Sie vor dem Renteneintritt in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse über Ihren Partner familienversichert waren und nun einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen?
Ich habe jahrelang im landwirtschaftlichen Betrieb meines Mannes mitgearbeitet und war bei der Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) über meinen Mann etwa 30 Jahre lang beitragsfrei familienversichert. In die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) eingezahlt habe ich nicht. Da ich, bevor ich im Betrieb eingestiegen bin, aber auch noch woanders gearbeitet habe, habe ich nun einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Nun kam ein Schreiben der LKK, dass sie mich aus der Krankenversicherung "rausschmeißen" wollen. Ist das rechtens oder kann ich Einspruch einlegen?
Antwort:
Das Vorgehen der LKK in Ihrem Fall ist dann richtig, wenn Sie nicht gleichzeitig eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragt haben bzw. eine solche bereits beziehen. Bisher waren Sie über Ihren Mann beitragsfrei krankenversichert. Durch den Rentenantrag bei der DRV entsteht nun für Sie erstmals nach 30 Jahren, eine eigene Krankenversicherungspflicht als Rentenantragsteller und zwar in dem Krankenversicherungsbereich aus dem die Rente bezogen wird. Da Sie nur eine Rente von der DRV beziehen, muss auch die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl durchgeführt werden.
In der LKK können Sie als Rentnerin nur versichert bleiben, wenn Sie gleichzeitig auch eine Rente der LAK beziehen. Wäre das bei Ihnen der Fall, würde geschaut, wo Sie in den letzten zehn Jahren überwiegend versichert waren. Das wäre dann die LKK. Auch wenn ein solcher Krankenkassenwechsel nach ca. 30 Jahren als lästig empfunden wird, ist die Rechtslage hier aber eindeutig. Allerdings sind die Rahmenbedingungen bei allen Krankenkassen auch dem Grunde nach gleich und unterscheiden sich nur geringfügig, so dass Sie aber auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl vermutlich gut aufgehoben sind.
Am 8. März ist Weltfrauentag. Neben vielen anderen wichtigen Themen für die Frauen auf den Höfen möchten wir in den nächsten Tagen ein besonderes Schlaglicht darauf werfen, wie die Frauen sich und ihre Familien gut absichern und vor Altersarmut schützen können.
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Ich habe jahrelang im landwirtschaftlichen Betrieb meines Mannes mitgearbeitet und war bei der Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) über meinen Mann etwa 30 Jahre lang beitragsfrei familienversichert. In die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) eingezahlt habe ich nicht. Da ich, bevor ich im Betrieb eingestiegen bin, aber auch noch woanders gearbeitet habe, habe ich nun einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt. Nun kam ein Schreiben der LKK, dass sie mich aus der Krankenversicherung "rausschmeißen" wollen. Ist das rechtens oder kann ich Einspruch einlegen?
Antwort:
Das Vorgehen der LKK in Ihrem Fall ist dann richtig, wenn Sie nicht gleichzeitig eine Rente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragt haben bzw. eine solche bereits beziehen. Bisher waren Sie über Ihren Mann beitragsfrei krankenversichert. Durch den Rentenantrag bei der DRV entsteht nun für Sie erstmals nach 30 Jahren, eine eigene Krankenversicherungspflicht als Rentenantragsteller und zwar in dem Krankenversicherungsbereich aus dem die Rente bezogen wird. Da Sie nur eine Rente von der DRV beziehen, muss auch die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl durchgeführt werden.
In der LKK können Sie als Rentnerin nur versichert bleiben, wenn Sie gleichzeitig auch eine Rente der LAK beziehen. Wäre das bei Ihnen der Fall, würde geschaut, wo Sie in den letzten zehn Jahren überwiegend versichert waren. Das wäre dann die LKK. Auch wenn ein solcher Krankenkassenwechsel nach ca. 30 Jahren als lästig empfunden wird, ist die Rechtslage hier aber eindeutig. Allerdings sind die Rahmenbedingungen bei allen Krankenkassen auch dem Grunde nach gleich und unterscheiden sich nur geringfügig, so dass Sie aber auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl vermutlich gut aufgehoben sind.
Am 8. März ist Weltfrauentag. Neben vielen anderen wichtigen Themen für die Frauen auf den Höfen möchten wir in den nächsten Tagen ein besonderes Schlaglicht darauf werfen, wie die Frauen sich und ihre Familien gut absichern und vor Altersarmut schützen können.