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topplus Aus dem Heft

An die Agrardieselfrist denken!

Lesezeit: 1 Minuten

Pro Liter in der Landwirtschaft verbrauchtem Diesel können Sie sich 21,48 Cent Steuern vom Zoll zurückholen. Spätestens am 30. September müssen dazu die Anträge für das Verbrauchsjahr 2019 beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen – es gilt nicht der Poststempel!


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Die Formulare finden Sie unter www.zoll.de. Geht es nur um den Agrardiesel, reicht es, die Formulare 1140 (Erstantrag) bzw. 1142 (Folgeantrag) auszufüllen, am besten online. Anders als in den Vorjahren ist das Formular 1139 bezüglich der Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten nur noch bei Anträgen auf Stromsteuererstattung, bei KWK-Anlagen u.a. nötig. Achtung: Das Hauptzollamt Cottbus bitte nur noch über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) anschreiben.

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