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Anhängerunfall: Zugmaschine haftet

Lesezeit: 1 Minuten

Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung für Anhänger vom landwirtschaftlichen Kipper über Pferdeanhänger, Wohnwagen etc. dürften jetzt sinken. Hintergrund ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Mitte Juli. Nun gilt: Ist der Anhänger mit der Zugmaschine verbunden, haftet bei Unfällen wie früher wieder die Versicherung der Zugmaschine. Die Anhängerversicherung kommt damit nur noch für Schäden auf, die der Anhänger unangehängt verursacht. Weil viele Haftpflichtversicherungen im Jahr kaum mehr als 25 bis 30 € kosten, ist das Einsparpotenzial allerdings gering. Die weit teurere Kaskoversicherung bleibt von der Gesetzesänderung unberührt.

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