Eine Bausparkasse darf kein Geld für die Kontoführung fordern. Es sei ihre Aufgabe, Bausparmittel zu verwalten, Bausparverträge zu bewerten und Bauspardarlehen zu vergeben – dazu sei sie vertraglich und gesetzlich verpflichtet. Sie dürfe dafür keine Gebühr verlangen (Landgericht Hannover, Az.: 74 O 19/18).
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