Das Bundesumweltministerium (BMU) hat weitgehende ökologische Anforderungen vorgestellt, die ab 2023 für Agrarzahlungen gelten sollen. Für Eco-Schemes, die es neben der Basisprämie geben wird, will es 30% der Direktzahlungen reservieren und den Anteil bis 2027 steigern. Betriebe sollen dafür aus zehn Maßnahmen wählen. Dazu gehören Brachen oder Landschaftselemente wie Hecken oder Raine, die Reduktion von Nährstoffüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln, eine vielfältige Fruchtfolge oder Maßnahmen für eine umwelt- und tiergerechte Grünlandnutzung. Zusätzlich will das BMU mindestens 10% der Direktzahlungen in die 2. Säule zu den Agrarumweltmaßnahmen umschichten. Für alle Betriebe, die eine Basisprämie beantragen, fordert das BMU auf mindestens 5% der Acker- und Dauerkulturfläche nicht produktive Flächen. Das Erhaltungsgebot für Dauergrünland bleibt. Das Agrarministerium will die Ökoanforderungen bis zum Sommer fertig haben. Vorher muss es sich jedoch mit BMU und Ländern einigen.
${intro}