Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr zusammengefasst.
Tierarzt wird teurer
Kommt der Tierarzt außerhalb der regulären Sprechzeiten auf den Hof, müssen Tierhalter 2020 wohl tiefer in die Tasche greifen. Stimmt der Bundesrat zu, gelten künftig folgende Regeln im Notdienst (s. top agrar 12/2019, S. R3):
- Die Nachtzeit verlängert sich um zwei Stunden und geht von 18 bis 8 Uhr. Das Wochenende beginnt schon freitags um 18 Uhr. Daher müssen Tierärzte mit Samstags-Sprechstunden diese künftig als Notdienstleistung abrechnen.
- Pro Behandlung fällt eine Notdienstgebühr von 50 € an. Diese darf nur einmal erhoben werden, auch bei Versorgung mehrerer Tiere eines Halters.
- Das Wegegeld steigt von 3,40 € auf 3,50 € pro Entfernungskilometer und mindestens 13 € pro Anfahrt.
- Abzurechnen ist mindestens mit dem zweifachen, höchstens dem vierfachen Satz.
Vom Wegegeld abgesehen können Sie die höheren Gebühren aber auch im Betreuungsvertrag mit Ihrem Tierarzt ausschließen. Will er das nicht, kann er zumindest im begründeten Einzelfall von der Notdienstgebühr und höheren Gebührensätzen absehen.
Benjamin Kranepuhl, Münster