Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Aus dem Heft

Erbe: Nießbrauch nicht steuerbegünstigt

Lesezeit: 1 Minuten

Erben Sie von Ihrem verstorbenen Partner ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gilt dies nicht als begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen.


Das zeigt folgender Fall: Ein Landwirt hatte seinen Hof zu Lebzeiten an seinen Sohn übertragen, sich aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorenthalten. Vereinbart war zudem, dass dieses nach seinem Tod auf seine Ehefrau übergeht. Als der Landwirt starb, setzte seine Ehefrau dieses Nießbrauchsrecht bei der Erbschaftssteuer als begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen an und wollte den Verschonungsabschlag und Freibetrag geltend machen.


Dem widersprach das Finanzgericht Münster: Das Nießbrauchsrecht sei ein Nutzungsrecht. Dieses zähle bewertungsrechtlich wiederum nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen – die Witwe müsse das Recht voll versteuern. Entsprechendes gilt im Übrigen auch, wenn Sie zu Lebzeiten unentgeltlich auf ein Nießbrauchsrecht an einem Betrieb verzichten (Finanzgericht Münster, Az.: 3 K 3014/16 Erb).


Arno Ruffer, BSB Münster

Die Redaktion empfiehlt

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.