Die EU-Staats- und Regierungschefs haben Mitte Juli einen Kompromiss für den EU-Haushalt und die Corona-Hilfen gefunden. Enthalten ist darin das Agrarbudget von 2021 bis 2027. Es macht mit 387 Mrd. € ein Drittel des gesamten EU-Budgets aus und ist in etwa gleich hoch wie bisher. Doch der Streit um das Finanzpaket, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, ist damit nicht vorbei. Vor allem, weil die EU-Chefs schon folgende Hinweise für die Verteilung der Agrarmittel gegeben haben:
- 259 Mrd. € für Direktzahlungen und Marktstützungen,
- 85,5 Mrd. € für Förderprogramme in der 2. Säule,
- 650 Mio. € extra für strukturelle Herausforderungen im Agrarsektor in Deutschland.
- Von den Mitteln im Agrarhaushalt sollen etwa 40% für den Kampf gegen den Klimawandel aufgewendet werden.
- 25% der Mittel dürfen zwischen den beiden Säulen verschoben werden.
- Über freiwillige Kürzungen der Direktzahlungen über 100000 € pro Betrieb und Jahr sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden.
- Bis 2022 sollen die Direktzahlungen in allen EU-Ländern auf mindestens 200 €/ha, bis 2027 auf 215 €/ha angeglichen sein.
Wie geht es weiter?
Bis Mitte September versuchen EU-Rat und EU-Parlament einen Kompromiss zu finden. Das Parlament will dem Finanzpaket nur zustimmen, wenn mehr Geld für Forschung, Klimaschutz, Gesundheit und Studenten umverteilt wird. Auch mit den Einzelheiten für die Verteilung der Agrarmittel sind einige Parlamentarier nicht zufrieden. Anschließend muss das Budget von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Dafür muss in Deutschland bis Ende 2020 noch der Bundestag zustimmen.
Was passiert mit der GAP?
Parallel zu den Budgetverhandlungen laufen unter der seit Juli währenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen über die Ausgestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Sie entscheiden über die Bedingungen, die die Landwirtschaft künftig für den Bezug von Agrarzahlungen einhalten muss. Bisher gibt es dazu wenig Einigkeit unter den Mitgliedstaaten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat sich vorgenommen, dass der Rat bis Oktober erste Eckpunkte zur GAP abstimmt. Dazu gehört, ob die EU allen Mitgliedstaaten verpflichtend ein Mindestbudget für Umweltmaßnahmen (Eco-Schemes) in der ersten Säule vorschreibt und wie hoch es ausfällt. Kontrovers diskutiert wird in den Mitgliedstaaten auch ein einheitlicher Mindestprozentsatz für nicht-produktive Flächen und dessen Flächenumfang. Im Oktober will zunächst das EU-Parlament seine Position zur GAP vorlegen.
Ab wann wird die GAP gelten?
Einen Abschluss der GAP-Verhandlungen erwartet Deutschland unter seiner Ratspräsidentschaft 2020 nicht mehr. Diesen will Portugal im ersten Halbjahr 2021 schaffen. Damit wird die neue GAP frühestens 2023 in Kraft treten. In Deutschland liegt dazwischen die Bundestagswahl im Herbst 2021. Für die Umsetzung der neuen GAP wird somit erst die kommende Bundesregierung zuständig sein.