Wegen der Corona-Krise haben fast alle Bundesländer – bis auf Bremen – die Frist zum Umrüsten der Registrierkasse bis zum 31.3.2021 verlängert. Nun schießt das Bundesfinanzministerium (BMF) quer und beharrt auf der Frist zum 30.9.2020. Auf Anfrage von top agrar teilte das BMF mit, dass es unterschiedliche Regelungen der Länder für nicht zielführend halte, da hierdurch eine uneinheitliche bundesweite Rechtsanwendung entstünde. Mittlerweile haben aber alle Bundesländer bereits angekündigt, dass sie an ihren Ausnahmeregeln trotz der Aussage des Ministeriums festhalten werden. Abzuwarten bleibt, wie nun das BMF reagiert. „Bisher steht noch nicht fest, ob der Bund und die Länder sich einigen und es eine bundeseinheitliche Regelung geben wird. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und kontaktieren Sie Ihren Kassenhersteller und bestellen zumindest eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung“, rät Christian Klüter, Rechtsanwalt, LBH-Steuerberatungsgesellschaft in Friedrichsdorf.
Beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen und Bestimmungen der einzelnen Bundesländer. Was wo gilt, haben wir auf www.topagrar.com/kasse2020 zusammengefasst. Halten Sie die Voraussetzungen für die Verlängerung der Übergangsregel durch eine entsprechende Dokumentation fest und heben diese für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Denn die Finanzverwaltung kann von Ihnen verlangen, dass Sie diese Unterlagen vorlegen.