Eine Änderung im Baurecht soll ermöglichen, dass gewerbliche Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, im Außenbereich ohne Bebauungsplan umgebaut werden dürfen. Voraussetzung: Der Umbau führt zu mehr Tierwohl, aber nicht zu mehr Tieren. CDU/CSU und SPD können sich aber bisher auf keinen Gesetzesentwurf einigen.
Die SPD will den Begriff des Tierwohls genauer definieren. Die Union fordert, auch Ersatzneubauten zu erlauben – wenn die Tierzahl gleich bleibt – und die Beschränkung auf Bauten von vor 2013 zu streichen.
Bei der Anhörung im Bundestag kritisierten Experten, dass die Änderung im Baurecht wenig bewirke, wenn nicht auch die Hürden im Immissionsschutzrecht behoben würden.