Ein Flächeneigentümer schloss mit einem Landwirt einen Bewirtschaftungsvertrag ab, weigerte sich dann aber zu zahlen. Der Landwirt beauftragte einen Rechtsanwalt und forderte seine Rechtsschutzversicherung auf, die Kosten zu übernehmen. Die lehnte ab. Dieser Fall sei nicht gedeckt, u.a. weil der Landwirt eher als Lohnunternehmer tätig geworden sei. Das Oberlandesgericht Dresden widersprach: Die im Vertrag enthaltene Beschränkung auf Streitigkeiten des Landwirts in seinem beruflichen Bereich schließe Ansprüche wegen Streits um einen Bewirtschaftungsvertrag ein (Az.: 4 U 447/19).
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