Eine Neuregelung zur Grunderwerbsteuer soll nach Planungen der Bundesregierung Anteilskäufe erschweren. Bislang müssen Käufer von Gesellschaften mit Grundeigentum erst bei einem Anteilserwerb von 95% oder mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Beteiligungsschwelle von 95 auf 90% vor. Zudem soll die Frist, in der Anteilskäufe durch den neuen Eigentümer berücksichtigt werden, von fünf auf zehn Jahren erweitert werden. So will die Regierung die Gestaltungsspielräume zur Umgehung der Grunderwerbsteuer verringern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Vorfeld für noch weitergehende Änderungen plädiert, u.a. für eine anteilige Besteuerung in mehreren Stufen und eine Erhöhung der Haltefrist auf 15 Jahre.
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