Ende Juli beschloss der Landtag von Baden-Württemberg ehrgeizige Ziele zum Artenschutz: 30 bis 40% Ökolandbau, 40 bis 50% weniger Pflanzenschutzmittel und auf 15% Biotope bis 2030. Streuobstwiesen werden strenger geschützt und Pflanzenschutzmittel (PSM) ab 2022 in Naturschutzgebieten verboten. Vorausgegangen war das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das u.a. ein PSM-Verbot nicht nur in Naturschutz-, sondern in allen Schutzgebieten forderte. Dort sollen nun neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche landesspezifische Vorgaben gelten. Das Gesetz entstand aus einem Kompromiss zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium, der dazu führte, dass die Initiatoren das Volksbegehren stoppten.
In Bayern ist es ein Jahr her, dass die Forderungen aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ übernommen wurden. In Brandenburg erklärte der Landtag zwar eine Volksinitiative wegen Verfahrensfehlern für ungültig, will die Umsetzung der Forderungen aber nach der Sommerpause diskutieren. In NRW startet zurzeit eine Volksinitiative und in Niedersachsen sammelt u.a. der NABU Unterschriften für ein Volksbegehren, einigte sich aber gleichzeitig mit Berufsstand, Landesregierung und BUND auf den „Niedersächsischen Weg“. Der NABU gibt an, das Volksbegehren zu unterstützen, bis wirksame Landesgesetze für mehr Artenvielfalt beschlossen sind oder es zum Volksentscheid kommt. Dieses zweigleisige Vorgehen kritisiert z.B. das niedersächsische Landvolk. Laut Initiatoren des Begehrens würden zudem Landwirte immer wieder beim Unterschriftensammeln stören, indem sie eigene Infostände aufbauten und Passanten aktiv von der Unterschrift abhielten.
Alle Volksbegehren verfolgen ähnliche Ziele wie den Ausbau des Ökolandbaus, die Anlage von Gewässerrandstreifen und Biotopen sowie Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten. Und auch der „Niedersächsische Weg“ führt in die Richtung, sieht aber im Gegensatz zu den Volksbegehren klare Regeln zu Ausgleichszahlungen für von den Auflagen betroffene Landwirte vor (siehe top agrar 7/2020, S. 16).
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Ende Juli beschloss der Landtag von Baden-Württemberg ehrgeizige Ziele zum Artenschutz: 30 bis 40% Ökolandbau, 40 bis 50% weniger Pflanzenschutzmittel und auf 15% Biotope bis 2030. Streuobstwiesen werden strenger geschützt und Pflanzenschutzmittel (PSM) ab 2022 in Naturschutzgebieten verboten. Vorausgegangen war das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das u.a. ein PSM-Verbot nicht nur in Naturschutz-, sondern in allen Schutzgebieten forderte. Dort sollen nun neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche landesspezifische Vorgaben gelten. Das Gesetz entstand aus einem Kompromiss zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium, der dazu führte, dass die Initiatoren das Volksbegehren stoppten.
In Bayern ist es ein Jahr her, dass die Forderungen aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ übernommen wurden. In Brandenburg erklärte der Landtag zwar eine Volksinitiative wegen Verfahrensfehlern für ungültig, will die Umsetzung der Forderungen aber nach der Sommerpause diskutieren. In NRW startet zurzeit eine Volksinitiative und in Niedersachsen sammelt u.a. der NABU Unterschriften für ein Volksbegehren, einigte sich aber gleichzeitig mit Berufsstand, Landesregierung und BUND auf den „Niedersächsischen Weg“. Der NABU gibt an, das Volksbegehren zu unterstützen, bis wirksame Landesgesetze für mehr Artenvielfalt beschlossen sind oder es zum Volksentscheid kommt. Dieses zweigleisige Vorgehen kritisiert z.B. das niedersächsische Landvolk. Laut Initiatoren des Begehrens würden zudem Landwirte immer wieder beim Unterschriftensammeln stören, indem sie eigene Infostände aufbauten und Passanten aktiv von der Unterschrift abhielten.
Alle Volksbegehren verfolgen ähnliche Ziele wie den Ausbau des Ökolandbaus, die Anlage von Gewässerrandstreifen und Biotopen sowie Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten. Und auch der „Niedersächsische Weg“ führt in die Richtung, sieht aber im Gegensatz zu den Volksbegehren klare Regeln zu Ausgleichszahlungen für von den Auflagen betroffene Landwirte vor (siehe top agrar 7/2020, S. 16).