Mitte Februar hat die EU-Kommission die Pflichtbrache im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgesetzt. Landwirte können demnach im Jahr 2024 auf 4 Prozent ihrer Ackerfläche Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen und so die GAP-Auflage GLÖZ 8 erfüllen. Eine Stilllegung ist nicht nötig.
Die Brüsseler Ausnahme trifft bei den EU-Mitgliedstaaten auf Wohlwollen. Fast alle Mitgliedstaaten wollen die Ausnahmen nutzen: Um genau zu sein 24 der 27 EU-Länder.
Dänemark, Irland und Malta ohne Ausnahmen
Das bestätigte eine Sprecherin der EU-Kommission auf Nachfrage von top agrar. Lediglich Landwirte in Dänemark, Irland und Malta müssen auf die GAP-Ausnahmen verzichten.
Zu den Gründen der EU-Mitgliedstaaten konnte die Kommissionsprecherin nichts sagen.
Maltesische Farmer für GAP-Ausnahmen
Gerade die maltesischen Farmer dürften mit der Entscheidung ihrer Regierung, die GLÖZ-Ausnahme nicht zu nutzen, unzufrieden sein. Maltesischen Medien zufolge forderten sie immer wieder die GAP-Stilllegung auszusetzen und gingen dafür auf die Straße.
Anders scheint die Lage in Irland zu sein. Der irische Bauernverband (Irish Farmers Association) fordert in keiner Mitteilung der vergangenen Wochen, die GAP-Auflagen auszusetzen. Das mag daran liegen, dass Irland vor allem reich an Grünland ist – GLÖZ 8 gilt nur auf Ackerland – und den irischen Farmern bereiten Pläne zur Wiedervernässung von Mooren größere Sorgen als die GAP.
Das gilt in Deutschland
In Deutschland hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (B‘90/Die Grünen) dazu entschieden, die GAP-Ausnahmen voll umzusetzen. Seine grünen Ministerkollegen in der Bundesregierung hätten sich allerdings umfassendere Änderungen an der GAP gewünscht. Das scheiterte am Druck der Bundesländer und des Koalitionspartners FDP.
Welche Regeln jetzt in Deutschland gelten, lesen sie hier: