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topplus Anbindehaltung und Qualzucht

BUND fordert noch mehr Verschärfungen im Tierschutzgesetz

Der Naturschutzverband BUND begrüßt zwar die geplanten Neuerungen im Tierschutzgesetz, fordert aber insbesondere für die Nutztierhaltung noch strengere Regeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Donnerstag wird im Bundestag in erster Lesung die Novelle des Bundestierschutzgesetzes debattiert. Das grundsätzliche Aus für die Anbindehaltung (mit Bestandsschutz für kombinierte Anbindehaltung), das Verbot des Schwänzekupierens und die Ausweitung von Kontrollen stießen in der Landwirtschaft und Schlachtbranche nicht unbedingt auf Begeisterung. Natur- und Tierschützern reichen diese Maßnahmen aber immer noch nicht.

Verbot der Anbindehaltung greift nicht

Ein Vorwurf des BUND: Das Verbot der Anbindehaltung greife bei Rindern kaum, da dies erst ab 50 Tieren gelte. Der durchschnittliche Anbindebetrieb halte aber ohnehin nur 30 Rinder. Auch die Qualzuchtparagrafen gehen dem Verband nicht weit genug.

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Er fordert deshalb unter anderem Definitionen für „problematische Züchtungen“ in der Landwirtschaft. Er meint damit „Rinder, die sich nicht mehr ohne menschliche Hilfe fortpflanzen können, oder Geflügel, bei dem bei bis zu 90 % der Tiere das Brustbein bricht“. An dieser Stelle sei eine Überarbeitung nötig. Auch habe die dauerhafte Ausnahme bei der Anbindehaltung nichts mehr in einem Tierschutz-Gesetz zu suchen.

Schwänzekupieren längst verboten

Besonders problematisch findet der BUND den Gesetzentwurf beim Kupieren von Schweineschwänzen: Er verweist auf das europaweit seit 1991 geltende Verbot dieser Praxis. Doch statt diese Regelung national in Kraft und umzusetzen, werde Bürokratie auf- statt Tierleid abgebaut.

Der BUND hat deshalb am Dienstag ein Papier an die Bundestagsabgeordneten Anke Hennig (SPD) und Dr. Zoe Mayer (Grüne) übergeben, in denen er seine Forderungen nach mehr Tierwohl im Nutztiersektor zusammenfasst:

  1. Beendigung der Qualzucht: Die Qualzucht muss bei allen Tieren effektiv gestoppt werden, indem klare Definitionen und gesetzliche Regelungen, insbesondere für landwirtschaftlich genutzte Tiere, geschaffen werden.

  2. Verbot des Kupierens: Körperteile von Tieren dürfen nicht mehr aufgrund ungeeigneter Haltungsbedingungen entfernt werden, stattdessen müssen die Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden.

  3. Beendigung der Anbindehaltung: Die Anbindehaltung von Rindern muss innerhalb von zehn Jahren vollständig beendet werden, mit finanzieller und beratender Unterstützung für die betroffenen Betriebe.

  4. Verbesserung der Haltungsbedingungen: Es braucht umfassende Änderungen der Haltungsbedingungen, wie z.B. mehr Platz und bessere Materialien, um den Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen​.

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