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Bund und Länder einig über Aussetzung der Stoffstrombilanz

Bund und Länder verständigen sich auf die Aussetzung der Stoffstrombilanzierung, bis eine verursachergerechte Lösung vorliegt. Auch beim Bürokratieabbau soll es weitergehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ungewöhnliche Einigkeit bei der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK): Während sonst Protokollnotizen einzelner Länder zu den Mehrheitsbeschlüssen fast zur Normalität der AMK gehören, gab es diesmal ausschließlich einstimmige Beschlüsse. Die betrafen unter anderem den Bürokratieabbau und damit verbunden die Stoffstrombilanzierung.

Monitoring-Verordnung soll zeitnah kommen

Die Länder sprachen sich (ohne Gegenstimme) dafür aus, dass der Bund die umstrittene Stoffstrombilanz aufhebt und zeitnah eine geeignete Monitoring-Verordnung etabliert, die endlich eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung möglich machen würde. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte bereits vor Monaten angekündigt, die Stoffstrombilanz-Verordnung durch eine derart weiterentwickelte Nährstoffbilanz zu ersetzen. Der Bundesrat hatte das Angebot vor der Sommerpause abgelehnt und muss nun auf die neue Offerte im Rahmen eines neuen Vermittlungsverfahrens reagieren.

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Bis die neuen Bilanzierungssysteme kommen, soll die ungeliebte Stoffstrombilanz-VO ausgesetzt werden, wie Agrarminister Cem Özdemir heute bei der AMK in Oberhof bestätigte. Zusätzlich wollen die Bundesländer, dass die Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von den aktuell kaum praktikablen zwei Tagen auf 14 Tage ausgeweitet wird. Özdemir versprach, dass Bund und Länder nun eine „schlanke Monitoring-Verordnung“ als Grundlage einer verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung beim Düngen auf den Weg bringen. Über die dafür notwendigen Bausteine sei man mit der EU-Kommission bereits im Gespräch. Eine Einigung wird relativ kurzfristig erwartet. Das heißt aber nicht, dass die Regelung noch bis zur Bundestagswahl im nächsten Jahr kommt.

Özdemir bei Mehrgefahren-Zuschuss zugeknöpft

Die Mehrgefahrenversicherung stand in Oberhof ebenfalls auf der Tagesordnung. Die Länder wünschen sich hier von der Bundesregierung eine Beteiligung an Zuschüssen, damit derartige Absicherungsinstrumente für die Bauern und Gärtner erschwinglich werden. Özdemir beteuerte seine Sympathie für solche Ideen, verwies aber gleichwohl auf die „dramatische Haushaltslage“. Die Finanzierung müsste aus der GAK kommen. Da neue Mittel hier vorläufig nicht in Sicht seien, müsste zwangsläufig an anderer Stelle in der Gemeinschaftsaufgabe gekürzt werden. Das klingt nicht nach einem baldigen Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Mehrgefahrenversicherung.

Einigkeit beim Bürokratieabbau

Die Harmonie zwischen Bund und Ländern auf der AMK setzte sich beim Bürokratieabbau allerdings wieder fort. Özdemir betonte in dem Zusammenhang den Handlungsdruck, den die Politik auf allen Ebenen spüre. Es gäbe im Bundes- und Länderrecht viele "gutgemeinte Regelungen", die nun allerdings "erdrückende" Summen erreicht hätten. Deshalb wolle er zusammen mit den Ländern das Fach- und Förderrecht auf den Prüfstein stellen.

Die Länder schlugen in Oberhof neben der Fristverkürzung bei den Dünge-Aufzeichnungen weitere konkrete Maßnahmen für die Vereinfachung der Dokumentationspflichten in der Tierhaltung und Erleichterungen für hofnahe Baumaßnahmen vor, die der Bund nun als nächsten Schritt vorrangig umsetzen soll. Insgesamt geht es um die 194 Vorschläge, die im Frühjahr seitens der Bundesländer zur Entschlackung landwirtschaftlicher Auflagen vorgelegt wurden. Davon sind etwa 35 bereits angegangen worden.

EU-Entwaldungsrichtlinie verschieben

Zur Europäischen Entwaldungs-Verordnung positionierten sich Bund und Länder ebenfalls. Die EU-Kommission wird aufgefordert, den Anwendungsstart der ab 1. Januar 2025 geltenden EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um wenigstens sechs Monate zu verschieben. Özdemir hatte sich im Vorfeld der AMK schon in dieser Richtung positioniert.

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