Ab dem 14. Juni stellt die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) wieder neue Pachtlose in das Internet. Insgesamt will die BVVG 26.000 Hektar in diesem Jahr pachtfrei werdendes Acker- und Grünland nach den neuen Grundsätzen neu vertraglich binden. Sie will das in möglichst großem Umfang bis zum Abschluss des Pachtjahres Ende September schaffen, teilt die BVVG am Dienstag mit.
Die ersten Ausschreibungslose sind unter www.bvvg.de/Objekte nachlesbar. Zur Beschleunigung der Vergabe ist für alle Lose eine Ausschreibungsfrist von vier Wochen vorgesehen. Die Größe der einzelnen Ausschreibungslose wird dabei grundsätzlich auf 13 Hektar begrenzt.
Mehr Punkte für Existenzgründungen und Ökobetriebe
Die Flächen sollen vorrangig an ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Dafür hat die BVVG ein Punktesystem entwickelt. Für insgesamt 21 Kriterien werden Punkte vergeben.
Mit zehn Punkten gibt es für Existenzgründungen die höchste Punktzahl. Mit jeweils fünf Punkten sind Ökobetriebe sowie Betriebe mit Schwerpunkt Schaf- oder Ziegenhaltung bewertet. Junglandwirte bekommen vier Punkte. Die Ortansässigkeit wird mit drei Punkten honoriert. Diese gibt es ebenso für Betriebe, die bereits BVVG-Flächen gepachtet haben und insgesamt weniger als 500 ha bewirtschaften.
Bepunktet werden auch besonders nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen, die unter anderem durch die Inanspruchnahme von Öko-Regelungen dokumentiert wird. Den Zuschlag erhält das Gebot mit der höchsten Punktzahl, sofern das Pachtgebot über einer Mindestschwelle liegt. Bei Punktgleichheit entscheidet der gebotene Pachtpreis.
Zuschlag auch für Regionalität und Öko-Regelungen
Mit den neuen Grundsätzen sind Ausschreibungs- und Zuschlagsregelungen festgelegt und soll gewährleistet werden, dass sowohl den wichtigen Aufgaben des Klima-, Arten- und Tierschutzes, der Biodiversität als auch agrarstrukturellen Zielsetzungen Rechnung getragen wird, teilt die BVVG mit. Regional verankerte landwirtschaftliche Betriebe sollen gestärkt, der Generationswechsel unterstützt und eine ökologische und nachhaltige Erzeugung befördert werden.
Bestehende rechtliche Erwerbsansprüche, wie nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, sollen hingegen weiterhin erfüllt werden.
Die BVVG setzt damit einen Kompromiss der Ampel-Koalition zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP um. Diese hatten sich darauf geeinigt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen der BVVG zukünftig vorrangig an ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden sollen.
Die BVVG hatte zum 1. Januar 2023 noch rund 90.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche in den ostdeutschen Ländern zu verwalten.