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Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Streit um die Stoffstrombilanz

CDU-Minister laufen Sturm gegen Özdemirs Düngepläne

Die Düngegesetzgebung bleibt ein Zankapfel: CDU-Länderminister befürchten, dass Cem Özdemir die zugesicherte Aufhebung der Stoffstrombilanz kippt. Das hieße weiter Bürokratie ohne Umweltnutzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwischen Bund und Ländern ist der Streit über die Düngepolitik erneut entbrannt. Die CDU-Länderminister Peter Hauk und Sven Schulze warnten das Bundeslandwirtschaftsministerium am Mittwoch davor, gegebene Zusagen nicht einzuhalten. Hauk erinnerte daran, dass Bundesminister Cem Özdemir auf der Agrarministerkonferenz (AMK) im September in Oberhof angekündigt habe, die Stoffstrombilanz zeitnah aufzuheben und damit auch eine Weiterentwicklung zur Nährstoffbilanz auszusetzen. Dabei müsse es bleiben, so der baden-württembergische Ressortchef.

Dieser Interpretation widerspricht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jedoch. Ein Ressortsprecher wies gegenüber top agrar darauf hin, dass angekündigt worden sei, die Stoffstrombilanz-Verordnung durch eine weiterentwickelte Nährstoffbilanz zu ersetzen. Von einer Aussetzung sei keine Rede gewesen.

Mogelpackung

Schulze bezeichnete die Nährstoffbilanz seinerseits aber als Mogelpackung. Sie schaffe unnötige Bürokratie, ohne einen nachweisbaren Umweltnutzen zu liefern, kritisierte der Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt.

Den Anlass für die Stellungnahmen der CDU-Politiker boten Äußerungen von Agrarstaatssekretärin Silvia Bender auf einer Veranstaltung vom AgrarBündnis zum Thema „Bürokratieabbau“ am Montag (2.12.) in Berlin, die nicht präzise wiedergegeben worden waren. Wie Bender inzwischen klargestellt hat, könnte das Ergebnis eines Gesamtkompromisses beim Düngegesetz sein, dass die bestehende Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben werde, man an der Verordnungs-Ermächtigung für die Nährstoffbilanzierung aber festhalte. Ziel sei es, hierüber in Rücksprache mit Ländern und der EU-Kommission die verursachergerechte Bewertung auf den Weg zu bringen. 

Keine Anzeichen für Vermittlungsergebnis

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Anfang Oktober hat die Bundesregierung zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob der Vermittlungsausschuss in dieser Legislaturperiode noch einmal zusammentritt, steht in den Sternen.

Die Länderkammer teilte auf Anfrage mit, dass es bislang keine Anzeichen dafür gebe. Eine Ausschusssitzung noch in diesem Jahr gilt als nahezu ausgeschlossen. Ein Vermittlungsergebnis müsste spätestens Mitte Februar vorliegen. Diesem Ergebnis müssten sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat noch vor der Bundestagswahl zustimmen. Letzter Termin für die Länderkammer wäre die Plenarsitzung am 14. Februar. Sollte es nicht klappen, wäre das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen und die Novelle gescheitert. Sie müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut gestartet werden.

Ohne Düngegesetz keine Monitoringverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Hoffnung offenbar noch nicht aufgegeben und für den 19. Dezember Ländervertreter zu einem Gespräch über die Düngenovelle nach Berlin eingeladen. Dabei sollen Möglichkeiten für eine Einigung ausgelotet werden. „Wichtig ist, dass es eine zeitnahe Einigung zum Düngegesetz gibt“, betonte eine Ministeriumssprecherin gegenüber AGRA Europe. Dies bedeute Planungssicherheit für die Betriebe. Zudem sei es Voraussetzung für eine stärkere Umsetzung des Verursacherprinzips.

Fakt sei auch, ohne das Düngegesetz könne die Monitoringverordnung nicht verabschiedet werden. Die Sprecherin erinnerte daran, dass die Bundesregierung das Wirkungsmonitoring der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie zugesagt hatte. Ein erneutes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gelte es, unbedingt zu vermeiden. Ein solches Verfahren könnte der Sprecherin zufolge jedoch nicht nur wegen der Nichtumsetzung des Monitorings drohen. Kritisch sei auch eine fehlende Umsetzung von Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung, die ebenfalls im Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes geregelt werden sollen.

Wie Bundesminister Özdemir zuletzt auf der AMK deutlich gemacht habe, könnte Ergebnis eines Gesamtkompromisses sein, dass die bestehende Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben werde. Allerdings hänge dies von den Beratungen als Ganzes ab. „Das BMEL hat ein hohes Interesse an einer zügigen Aufnahme und einem schnellen Abschluss der Gespräche, um Landwirtinnen und Landwirten schnell Klarheit zu verschaffen“, bekräftigte die Sprecherin.

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