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Erbschafsteuer: Kein Ende des Streits in Sicht

Mehr als 50 Sachverständige will der Finanzausschuss des Bundestages zur geplanten Erbschaftsteuerreform am 5. März befragen.

Lesezeit: 1 Minuten

Unterdessen kündigte die Unionsfraktion an, die Anregungen des Bundesrates zur Erbschaftsteuerreform zu überdenken. Der Bundesrat hatte unter anderem eine Reihe von Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft gefordert, die u.a. auch der Bauernverband als praxisnah begrüßt hatte. So werde mit der Forderung, die Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen in die vorgesehene Verschonung einzubeziehen, ein wesentliches Anliegen des Berufsstandes aufgegriffen, betonte der DBV. Der Bundesrat gehe besonders auf die Tatsache ein, dass es zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht ausreiche, lediglich die an den Hofnachfolger verpachteten Flächen in die Verschonung einzubeziehen. Vielmehr sei es aus praktischen Gründen erforderlich, Flächen auch an andere Landwirte zu verpachten. Ebenso positiv sei die Empfehlung, anstelle eines "Alles-oder-Nichts"-Modells ein Abschmelzmodell zur zeitgerechten Honorierung der Fortführung sowie eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Fortführungsfristen auf zehn Jahre einzuführen.


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