Die EU-Kommission will die Pflichtbrache im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis zum Ende der laufenden Periode 2027 aussetzen. Das erklärte die oberste EU-Behörde am Freitagnachmittag in Brüssel.
Der Vorschlag zur Stilllegung ist Teil eines Paketes, mit dem die Kommission weitere GAP-Regeln ändern bzw. abschwächen will. Vor allem bei den GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) setzt die Kommission den Rotstift an.
Das plant die EU-Kommission
Mit ihren Vorschlägen will die EU-Kommission nach eigenen Aussagen den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität geben. Sie könnten z. B. viel einfacher Ausnahmen für Landwirte erlassen. Konkret schlägt die EU-Kommission vor, folgende GLÖZ-Standards dauerhaft zu ändern:
GLÖZ 1 (Dauergrünland): Bereits Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Wie genau, lesen Sie hier.
GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen. Landwirte sollen demnach statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs will die EU-Kommission abschaffen. Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn Sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es so eine Öko-Regelung bereits.
Mehr und schnellere Ausnahmen
Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) will Brüssel den Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen - beispielsweise durch Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.
Kleine Betriebe, keine Kontrollen
Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut EU-Kommission sind das immerhin 65 % der Subventionsempfänger.
Was kommt noch vor der Wahl?
Ob die Vorschläge noch vor der EU-Wahl verabschiedet werden, ist unklar. Bereits am Montag soll der EU-Agrarkommissar das Kommissionspapier den EU-Mitgliedstaaten vorstellen. Am Dienstag spricht er im Agrarausschuss des Europaparlamentes.
Sowohl die EU-Länder als auch die Parlamentarier müssten die Kommissionsvorschläge in wenigen Wochen „durchwinken“, damit die GAP-Änderungen noch vor der EU-Wahl das Licht der Welt erblicken.
Lins: Özdemir darf nicht „blockieren“
Der Vorsitzende des Agrarausschusses im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), sieht sich in seiner Linie bestätigt. Er hatte schon vor Wochen weitreichendere Ausnahmen von der Kommission gefordert. Von den Mitgliedstaaten und seinen Kollegen im EU-Parlament fordert Lins, dass die das Verfahren nicht in die Länge ziehen, sodass die Änderungen schnell in Kraft treten können.
"Endlich reagiert die Kommission angemessen auf die monatelangen Forderungen der Landwirte und der EVP“, kommentierte Lins die Entscheidung am Mittwoch. Von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verlangt er: „Der Bundeslandwirtschaftsminister täte gut daran, das Verfahren auf Ratsseite in konstruktiver Weise zu begleiten und nicht wie bisher aktiv zu blockieren.“
Von der Leyen „Totengräberin des Green Deal“?
Thomas Waitz, grüner EU-Abgeordneter aus Österreich, sieht in den GAP-Änderungen ein „billiges Wahlzuckerl“ der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Die Geburtshelferin des Green Deals betätigt sich damit auch als dessen Totengräberin“, kommentierte Waitz die Vorschläge.
DBV: Abschaffung kann nur erster Schritt sein
Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Vorschlag als ersten Schritt in die richtige Richtung. Das könne und dürfe aber nur der Anfang zu einem deutlichen Weniger an Bürokratie- und Auflagenlast für die Landwirte sein, betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Er mahnt, dass gerade bei der Konditionalität künftig deutlich stärker auf eine EU-weite Wettbewerbsgleichheit bei den Fördervoraussetzungen zu achten sei, wenn den Mitgliedsstaaten mehr Entscheidungsfreiheiten gegeben werden. Auch bei den vielen durch die GAP-Strategiepläne ausgelösten Dokumentations- und Berichtspflichten für Landwirte, Behörden und Zahlstellen an die EU müsse noch stärker insbesondere der Aufwand für die Betriebe reduziert werden.
„Die zukünftig über die GAP verpflichtende soziale Konditionalität ohne wirklichen Mehrwert ist auch eher ein Thema für den Bürokratieabbau anstatt für mehr Rechte von Arbeitnehmern. Deshalb hätte die Kommission auch dieses Thema angehen müssen“, fordert Krüsken. „Nun sind Parlament und Rat in einem schnellen Verfahren gefordert, dem Kommissionsvorschlag noch zusätzliche Ergänzungen zu geben und dem so wichtigen Ziel zur Reduzierung von Bürokratie- und Auflagenlast Taten folgen zu lassen. Dazu gehört auch die Streichung der im EU-Recht verankerten 5-Jahres-Regelung zur Entstehung von Dauergrünland, deren praktische Umsetzung seit Jahren ökologisch, ökonomisch und haftungsrechtlich fragwürdig ist“, so Krüsken weiter.
„Die aktuellen Pläne der EU-Kommission täuschen dennoch nicht darüber hinweg, mit welchen weitreichenden Vorschlägen die EU-Behörde außerhalb der GAP-Förderung agiert. Auch dort muss ein Umdenken insbesondere mit Blick auf die EU-Kommission in der neuen Legislaturperiode 2024 bis 2029 stattfinden“, ergänzt Krüsken.
AbL: Kommission auf dem Irrweg
Bereits am Freitagmorgen kritisierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Pläne der EU-Kommission. Die befinde sich auf „einem Irrweg“, hieß es.
„Anstatt die notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft weiter zu verschleppen, sollte die Europäische Kommission dafür sorgen, uns Bauern auf den Agrarmärkten so zu stärken, dass wir gegenüber der Verarbeitung und dem Handel endlich gewinnbringende Erzeugerpreise durchsetzen können“, forderte AbL-Mitglied Ottmart Ilchmann.