Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker geht davon aus, dass sich Deutschland in der morgigen Glyphosat-Abstimmung in Brüssel enthalten wird.
"Ich gehe davon aus, dass es zu einer Enthaltung kommt. Es wäre wünschenswert und auf Grundlage der wissenschaftlichen Ergebnisse richtig, dass Deutschland dem Vorschlag der EU-Kommission und somit der weiteren Zulassung von Glyphosat zustimmt“, sagte Hocker am Donnerstagmittag gegenüber top agrar.
Grüne dafür
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) hatten in den vergangenen Woche kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie gegen zehn weitere Jahre Glyphosat sind.
FDP dagegen
FDP-Mann Hocker hielte ein solches Verbot für „unwissenschaftlich und irrational“. Laut verschiedener Medienberichte haben sich auch die FDP-Minister Volker Wissing (Verkehr) und Bettina Stark-Watzinger (Bildung und Forschung) für Glyphosat stark gemacht.
BMEL will „nicht zustimmen“
Gegenüber top agrar bestätigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass Deutschland der Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre „nicht zustimmen“ werde. Ob Deutschland gegen den Vorschlag der EU-Kommission stimmen oder sich enthalten werde, ließ das BMEL offen.
Was bedeutet deutsche Enthaltung?
Für eine Entscheidung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) benötigen die EU-Mitgliedstaaten eine sogenannte qualifizierte Mehrheit.
Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für oder gegen den Kommissionsvorschlag stimmt.
Entscheidet Kommission allein
Enthält sich die Bundesrepublik fehlt der Bevölkerungsanteil des größten EU-Landes sowohl für die pro als auch für die contra-Seite. Kommt keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zusammen, vertagen sich die Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission lädt dann zum sogenannten Berufungsausschuss. Dort müssen die Mitgliedstaaten erneut abstimmen.
Findet sich hier wieder keine qualifizierte Mehrheit, entscheidet die EU-Kommission allein.