Die Skeptiker haben Recht behalten: Auch in der zweiten und modifizierten Verhandlungsrunde der informellen Arbeitsgruppe konnte man sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen.
Wie aus Unionskreisen verlautete, wurden die Gespräche zum Düngegesetz am Donnerstag nochmals vertagt, dem Vernehmen nach auf den 17.Januar. Vorgebrachte Kompromissvorschläge sollen dann „noch genauer“ bewertet werden.
BMEL setzt auf Nährstoffbilanzverordnung als Nachfolger
Dabei soll selbst das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) im Vorfeld signalisiert haben, die Stoffstrombilanzverordnung auszusetzen, gleichzeitig aber eine neue Nährstoffbilanzverordnung zu schaffen. Darin sollen mögliche Vereinfachungen für Betriebe in den Roten Gebieten geregelt werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften.
Damit scheint fraglicher denn je, ob tatsächlich noch bis zur Bundestagswahl am 23. Februar eine Einigung zur Abschaffung der Stoffstrombilanz-Verordnung möglich ist. Die Zeit wird sehr knapp und die Gräben zwischen den unterschiedlichen Fraktionen sind wohl doch tiefer, als zuvor etwa von SPD-Vertretern angedeutet wurde.
Union will ersatzlose Streichung
Die Union fordert jedenfalls eine ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung und begründet das auch mit einem entsprechenden Beschluss der Agrarministerkonferenz von September 2024. Eine „Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung zur Nährstoffbilanzverordnung“ lehnen CDU und CSU konsequent ab.
Auch bei der mit dem Komplex eng verwobenen geplanten Düngerechts-Monitoringverordnung hat die Union etliche Forderungen, die den Gesprächspartnern womöglich Kopfzerbrechen machen. Verlangt wird beispielsweise, dass für das Monitoring nur Daten erhoben und verarbeitet werden, die bereits vorhanden sind. Die eingesammelten Daten sollen nur mit der Einwilligung der Betriebsinhaber verarbeitet werden dürfen und sollen anonymisiert werden. Zudem verlangt man, dass auf Grundlage dieser Informationen keine Sanktionen gegen die Agrarbetriebe vorgenommen werden.
Umweltbundesamt soll draußen bleiben
Weitere Knackpunkt dürfte die Forderung sein, dass die Daten nur vom Thünen-Institut verarbeitet werden sollen, während das Umweltbundesamt (UBA) wegen fehlender „Fachkenntnis“ draußen bleiben soll. Schon im Vorfeld hatte es auf Seiten der Union Unmut über die Einmischung des UBA in die Sondierungsgespräche gegeben.
Der stellvertretenden Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, gibt sich allerdings trotz der schwierigen Verhandlungssituation noch nicht geschlagen. Er gibt zu bedenken: "Die Beratungen zu Lösungsvorschlägen sind noch nicht beendet. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass wir noch bis zur Bundestagswahl eine Einigung erzielen. Ansonsten muss der Gesetzgebungsprozess durch den Wahlperiodenwechsel komplett neu begonnen werden. Diesen Zeitverlust können wir uns nicht leisten.“