Der Bundesrat hat keine Einwände gegen eine Ratifizierung des zwischen der Europäischen Union mit Kanada ausgehandelten Freihandelsabkommens (CETA).
Nachdem die Länderkammer am vergangenen Freitag ihr grundsätzliches Einverständnis gegeben hat, berät nun der Bundestag über die betreffende Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Sobald dieser das Gesetz verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat noch einmal mit dem Rechtstext befassen, der der Zustimmung der Bundesländer bedarf. Dies ist nach dem Votum vom Freitag aber als reine Formalie einzustufen.
Neues Investitionsgerichtssystem
Das CETA-Abkommen ist bereits seit September 2017 vorläufig in Kraft. Die vollständige Umsetzung der Übereinkunft bedarf aber der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedstaaten. Mit Inkrafttreten von CETA wird nach Angaben der EU-Kommission ein neues Investitionsgerichtssystem an die Stelle des gegenwärtigen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) treten.
Die Übereinkunft eröffnet nach Einschätzung der EU-Behörde den europäischen Landwirten und Lebensmittelherstellern neue Absatzmöglichkeiten, während sensible Branchen in der Gemeinschaft geschützt bleiben. So habe die EU ihren Markt für bestimmte Konkurrenzprodukte aus Kanada nur beschränkt und „behutsam“ geöffnet.
Gleichzeitig sei der Zugang zum kanadischen Markt für wichtige europäische Exporterzeugnisse verbessert worden, so etwa für Käse, Wein und Spirituosen, Obst und Gemüse sowie verarbeitete Erzeugnisse. Außerdem würden mit dem Abkommen in Kanada 143 Herkunftsangaben der EU geschützt. Allerdings wurden den Kanadiern auch Einfuhrzollquoten über 50.000 t Rindfleisch und 75.000 t Schweinefleisch pro Jahr zugesagt.