Die Bundesregierung rechnet damit, dass der vorgesehene finanzielle Ausgleich von Einkommenseinbußen und Einschränkungen durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung mit Beginn des kommenden Jahres zur Verfügung steht.
Man gehe davon aus, dass die EU-Notifizierung der Förderung über den sogenannten „Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in diesem Jahr abgeschlossen werden könne, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nach der Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Dresden.
Zuvor hatten die Länderminister den Bund aufgefordert, die Notifizierung voranzutreiben. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Länder die Förderkonditionen kennen würden und in die Antragstellung aufnehmen könnten, heißt es in dem entsprechenden AMK-Beschluss.
Darin wird zudem gefordert, auch Flächenkulissen außerhalb der Natura 2000-Kulisse zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere Flächen in Naturschutzgebieten. Die EU müsse auch hier einen angemessenen Ausgleich für betroffene Betriebe ermöglichen.
Schließlich spricht sich die Agrarministerkonferenz dafür aus, Mittel des Erschwernisausgleichs, die 2022 nicht ausgegeben werden können, in das Jahr 2023 zu übertragen. Bekräftigt wird die Notwendigkeit, die Mittel über 2022 hinaus zu verstetigen.
Der Bund stellt im kommenden Jahr in der GAK 65 Mio. € für den „Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz“ bereit. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen auf Initiative der CDU/CSU im Rahmen des Insektenschutzpakets verständigt. Die Mittel müssen von den Ländern kofinanziert werden.