Die Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen kommt aller Voraussicht nach auf die politische Tagesordnung. Eine von Niedersachsen eingebrachte Bundesratsinitiative fand vergangene Woche im Agrarausschuss der Länderkammer eine breite Zustimmung. Diese wird sich in ihrer Plenarsitzung in der kommenden Woche mit der Vorlage befassen. Es ist die letzte Bundesratssitzung vor der Bundestagswahl.
Grundpflichten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
Danach sollen in einer Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz die Grundpflichten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen festgelegt werden. Laut Entschließungsantrag der Landesregierung in Hannover sollen überschüssige Lebensmittel, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, durch „Verkauf, Schenkung oder Eigentumsübertragung“ einer weiteren Verwendung zugeführt werden.
Nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignete Lebensmittel sollen zur Herstellung von Tierfutter verwendet werden. Lebensmittel, die nicht für Tierfutter geeignet sind, sollen beispielsweise zu Kompostierungszwecken für die Landwirtschaft oder zur Energiegewinnung genutzt werden.
Hersteller und Vertreiber sollen laut dem Entwurf verpflichtet werden, auf allen Herstellungs- und Handelsstufen sicherzustellen, dass Lebensmittel einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden.
Ausnahmen für die Pflicht zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Nicht verkaufte Lebensmittel sollen weder durch aktives Handeln noch durch Verzicht auf eine zeitgerechte Abgabe unbrauchbar gemacht werden dürfen. Die Bundesregierung soll bei Spenden von Lebensmitteln eine Einschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung prüfen. Schließlich soll geprüft werden, ob es weitere Ausnahmen von dem Erfordernis der Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums geben kann.