In Brandenburg sind mit Ablauf der verlängerten Antragsfrist am 7. Dezember 770 Anträge auf Dürrehilfe eingegangen, teilte das Agrarministerium in Potsdam mit. Gegenwärtig werden die vorliegenden Anträge geprüft. Die Höhe der beantragten Beihilfe in Form eines Zuschusses beträgt laut dem Potsdamer Agrarministerium 93,5 Mio. €. Es stehen in Brandenburg allerdings nur 46 Mio. € als Dürrehilfe zur Verfügung, wovon der Bund und das Land je 23 Mio. € beisteuern. Der Bund hat die Dürreperiode des Jahres 2018 im August als ein Wetterereignis von nationalem Ausmaß anerkannt und stellt 170 Mio. € den Bundesländern für das Bund-Länderprogramm zur Dürrehilfe zur Verfügung. Die betroffenen Bundesländer erbringen denselben Betrag, so dass bundesweit 340 Mio. € für existenzgefährdete Betriebe als Schadensausgleich zur Verfügung stehen.
Bauernverband fühlt sich in seiner Kritik bestätigt
Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) sieht mit der hohen Antragszahl in Brandenburg sein Drängen auf Ausgleichszahlungen bestätigt. Die beantragten Beihilfen lägen mehr als doppelt so hoch wie die zur Verfügung stehenden Mittel, monierte der LBV. „Dass trotz des komplizierten Antragsverfahrens so viele Betriebe teilgenommen haben, zeigt, wie ernst die Situation der Bauern in diesem Jahr ist“, sagte LBV-Präsident Henrik Wendorff. Den beantragten Dürrehilfen stünden Schäden in Höhe von zirka 370 Mio. € gegenüber. „Tatsächlich wird die Mehrheit der Landwirte auf ihren Schäden sitzen bleiben“, so Wendorff weiter.
Erste Bilanz aus allen betroffenen Ländern
Eigentlich sollten Ende November in den meisten Bundesländern die Fristen zur Beantragung von Dürrehilfen ablaufen. Zahlreiche Länder haben diese aber verlängert. Von den bundesweit erwarteten 10 000 existenzbedrohten Betrieben sind laut Recherchen von top agrar bisher etwas mehr als 6.000 Anträge bekannt.
• Niedersachsen: Bei der Landwirtschaftskammer gingen 1.800 Anträge ein. Ein Betrieb wird vermutlich durchschnittlich 21.000 € bekommen.
• Schleswig-Holstein: Hier gingen bis Ende November rund 800 Anträge ein. Die Antragsfrist läuft allerdings erst am 14.12. ab.
• NRW: Anträge können noch bis zum 20.12. bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Rund 800 Betriebe haben sich aber bereits für das Hilfsprogramm registriert.
• Brandenburg: Zum Ende der Frist wurden 770 Anträge gemeldet. Die Höhe der beantragten Beihilfe in Form eines Zuschusses beträgt 93,5 Mio. €.
• Sachsen-Anhalt: 751 Landwirte stellten einen Antrag. Das Ministerium geht davon aus, dass es das verfügbare Budget von 51,2 Mio. € ausreizt.
• Mecklenburg-Vorpommern: Hier haben 518 Betriebe Anträge in Höhe von insgesamt 42 Mio. € eingereicht. Mit diesen Zahlen habe man auch gerechnet, so das Ministerium.
• Sachsen: Hier lief die Frist am 10.12. aus. Ein erster Zwischenstand zeigt 240 Anträge. Im Durchschnitt ergibt sich bisher eine Fördersumme von rund 109.608 € pro Betrieb.
• Thüringen: Das Landwirtschaftsministerium meldet 185 Anträge mit Schäden zwischen 5.000 und 1,1 Mio. €. Der gesamte Schaden beträgt 30,7 Mio. €.
• Hessen: Bis Anfang Dezember gingen 150 Anträge ein. Die Antragsfrist endet allerdings erst am 23.12.
• Baden-Württemberg: Die Antragsfrist ist am 30.11. abgelaufen, es sind knapp 300 Anträge eingegangen.
• Bayern: Landwirte können noch bis zum 19.12. Anträge einreichen. Eine erste Zwischenbilanz liegt noch nicht vor.