In den Verhandlungen um die EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR) bestand zumindest theoretisch die Möglichkeit, Länder ohne nennenswerte oder nicht vorhandene Entwaldung in der sogenannten Null-Risiko-Kategorie einzuordnen. Damit verbunden wären deutlich reduzierte Dokumentationspflichten und Kontrollen. Anscheinend hat sich die Bundesregierung aber nicht ernsthaft darum bemüht, diese Einstufung für Deutschland durchzusetzen. Damit verbunden war der Hinweis, dass dies aus WTO-Gründen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht möglich sei.
Kein eigenes Rechtsgutachten
Das hat bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verwunderung gesorgt. Die Fraktion hat sich deshalb in einer Kleinen Anfrage erkundigt, wer genau innerhalb der Bundesregierung und der EU-Kommission was und mit welcher Fragestellung geprüft hat, ob es hierzu einen schriftlichen Bericht gibt und ob es Prüfungen oder Rechtsgutachten gibt, die anderer Meinung sind.
Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort allerdings ein, dass seitens der Ampel kein Rechtsgutachten zu einer möglichen „Null-Risiko-Kategorie“ in der EUDR in Auftrag gegeben oder angestrebt wurde. Jedoch seien Auskünfte von WTO-Experten und des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission vom März 2022 in die Entscheidungsprozesse eingeflossen. Gleichwohl liege eine rechtliche Bewertung konkreter Aspekte einer „Null-Risiko-Kategorie“ oder ähnlicher Ansätze durch die Europäische Kommission der Bundesregierung nicht vor.
Stegemann: Özdemir hätte für Erleichterungen sorgen können
Vor diesem Hintergrund stellt die Unionsfraktion fest: Eine echte Überprüfung wurde vom zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium weder eingefordert noch selbst erarbeitet. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, kann das nicht nachvollziehen. Er sagt: „Minister Özdemir hat es wieder einmal versäumt, sich für Erleichterungen für Land- und Forstwirte in Deutschland einzusetzen. Er hat noch nicht mal eine eigene juristische Prüfung in Auftrag gegeben. Stattdessen stützt er sich auf mündliche Aussagen von EU-Beamten aus dem März 2022. Es zeigt sich leider eine komplett falsche Grundhaltung von Minister Özdemir. In der Konsequenz bedeutet das für die Land- und Forstwirte noch mehr Bürokratie, ohne dass der Waldschutz davon irgendwelche Vorteile hat. Denn in Deutschland gibt es nun mal keine illegale Entwaldung.“