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topplus Verschiebung kommt trotzdem

Entwaldungsverordnung: EU-Länder verweigern sich Änderungen

EU-Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament haben sich für eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung ausgesprochen. Die Parlamentarier konnten eine inhaltliche Abschwächung nicht durchsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich am Dienstagabend gerade noch rechtzeitig auf eine Verschiebung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verständigt.

EU-Länder zwingen Parlament in die Knie

Die vom Europaparlament mit knapper Mehrheit geforderten inhaltlichen Änderungen, wie etwa eine „Null-Risiko-Kategorie“, kommen nicht. Damit der Aufschub rechtlich vor dem noch gültigen Anwendungszeitpunkt am 30. Dezember wirksam wird, müssen nun allerdings der Rat und das Europaparlament zeitnah zustimmen. Der in der Volksvertretung federführende Umweltausschuss wird bereits am Mittwoch (4.12.) aller Voraussicht eine entsprechende Empfehlung ans Plenum abgeben.

Verschiebung kommt

Das Gesetz wird dann am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen angewendet werden müssen. Laut Kommission gibt dies Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ein zusätzliches Jahr Zeit, um sich auf die Umsetzung der Verordnung vorzubereiten.

EUDR als Bürokratiemonster?

Die EUDR hat bisher viel Kritik auf sich gezogen: Beklagt wird nicht nur ein neues Bürokratiemonster, das beispielsweise Importfuttermittel deutlich verteuere. Vor allem Land- und Forstwirte beklagen potentiell immense Nachweispflichten, obwohl der Wald in Deutschland seit Jahren wächst und keine Tiere auf kürzlichen abgeholzten Flächen grasen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte nachdrücklich eine Verschiebung der zudem als unausgereift geltenden Richtlinie um sechs Monate gefordert.

Nach Darstellung der Parlamentsberichterstatterin Christine Schneider hat die Kommission erneut zugesagt, in den Leitlinien und häufig gestellten Fragen weitere Präzisierungen und Vereinfachungen vorzunehmen. Außerdem sollen der CDU-Politikerin zufolge bis zu dem Zwischenbericht zu der Verordnung im Jahr 2028 weitere Vereinfachungen geprüft werden. Überdies habe die EU-Behörde zugesichert, die Datenplattform und die Risikoklassifizierung mindestens sechs Monate vor Inkrafttreten bereitzustellen.

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