Die Landesregierung von Niedersachsen hat sich auf eine neue Gebietsabgrenzung bei den Roten Gebieten verständigt. Erwartbar fallen diese deutlich größer aus. Die Methodik und der Umfang der Neuausweisung stoßen beim Landvolk aber auf scharfe Kritik.
„Die Ausweitung der ‚Roten Gebiete‘ in Niedersachsen bedeutet eine massive Ungleichbehandlung der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte gegenüber europäischen Berufskollegen“, stellte Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies fest. Das liegt ihm zufolge auch daran, dass Niedersachsen jetzt erstmals nicht nur den Nitratgehalt an seinen Grundwassermessstellen in die Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete einbezieht, sondern auch bereits durch natürliche Prozesse (Denitrifikation) im Grundwasser abgebautes Nitrat.
Landwirte mehrfach benachteiligt
Hennies sieht die Bauern in mehrfacher Hinsicht benachteiligt, zum Beispiel durch ein wissenschaftlich nicht begründbares mathematisches Abgrenzungsverfahren, bei dem zusätzlich nur „hochgerechnete“ Nitratgehalte eingehen, die unabhängig von den realen Verhältnissen in ganz Niedersachsen ein endliches, abnehmendes Nitratabbauvermögen des Bodens unterstellen.
Nach Auffassung seines Verbandes gibt es keine entsprechende Vorgabe der EU-Nitratrichtlinie, vielmehr sei dieses Vorgehen durch die EU-Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erzwungen worden, das kürzlich eingestellt wurde.
BMEL untätig
Der Landvolkpräsident wundert sich zudem über die Untätigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL): „Will sich der Bund nur schrankenlose Zugriffsmöglichkeiten auf einzelbetriebliche Daten unserer Betriebe zur Düngung und zu Erträgen und Qualitäten einräumen lassen und dazu bürokratische Aufzeichnungsvorschriften vervielfachen, ohne versprochene Regelungen mit Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Höfe vorzulegen? Das können wir nicht akzeptieren!“
Wissenschaftliche Erklärung fehlt
Hennies moniert zudem, dass die Landesregierung die Möglichkeit der Düngeverordnung nicht nutzt, in den Roten Gebieten die gewässerschonende Bewirtschaftung des Grünlandes vom Kürzen der zulässigen Stickstoffdüngegabe auszunehmen. Ihm zufolge fehlt eine wissenschaftlich haltbare Erklärung, warum bei bundesweit einheitlichen Regeln in Bayern landesweit vom Dauergrünland keine Nitratbelastung des Grundwassers ausgeht, aber in Niedersachsen in den roten Gebieten pauschal das Gegenteil angenommen wird.
Eine gerichtliche Prüfung auch der jetzt erfolgten Ausweitung der Gebiete scheint nach Einschätzung des Landvolks unausweichlich, denn über die Verbandsbeteiligung erwartet der Landesbauernverband kein Einlenken der Landesregierung.