Frage:
Ich habe mich gefragt, ob die Grundsteuer in Roten Gebieten nicht niedriger ausfallen müsste, da diese Bewirtschaftungsbeschränkungen unterliegen?
Antwort:
Hierzu fehlen bisher jegliche Erfahrungswerte, denn es gibt bisher keinerlei Rechtsprechung dazu und auch die Kommentarliteratur gibt dazu (noch) nichts her. Im Rahmen der Grundsteuer legt das Finanzamt daher diejenigen Wertverhältnisse zugrunde, die auf der durchschnittlichen Ertragsfähigkeit der letzten zehn Wirtschaftsjahre und einem Grundbetrag basieren.
Ob die Einordnung in Rote Gebiete jetzt oder in Zukunft Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat, können wir leider nicht abschätzen. Eine zukünftige Anpassung der Grundsteuer ist aber nicht ausgeschlossen.
Unser Experte:Christian Klüter, LBH Steuerberatung Friedrichsdorf.