Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Waldumbau Seelische Gesundheit Steuern in der Landwirtschaft

topplus Jahressteuergesetz

Steuerhammer: Bundestag beschließt Kürzung der Umsatzsteuerpauschale

Der Bundestag hat heute Nachmittag die umstrittene Kürzung der Umsatzsteuerpauschale für Landwirte beschlossen. Jetzt liegt es am Bundesrat, das Gesetz zu stoppen oder durchzuwinken.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Ergebnis war zu erwarten: Mit ihrer Mehrheit im Bundestag haben die Regierungsparteien heute Nachmittag das umstrittene Jahressteuergesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet (18.10.24). Nun muss der Bundesrat voraussichtlich am 22. November 2024 abschließend über das Gesetzespaket entscheiden. Legt die Länderkammer kein Veto ein, sinkt innerhalb weniger Tage die Umsatzsteuerpauschale für Landwirte gleich zweimal:

  • Mit Inkrafttreten des Gesetzes von derzeit 9 % auf 8,4 %. Voraussichtlich wird dies Anfang Dezember der Fall sein.

  • Wenige Tage später, am 1. Januar 2025, folgt dann die nächste Absenkung auf 7,8 %.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Streit um die neuen Sätze zieht sich bereits seit Monaten hin. Obschon Experten deutliche Zweifel an der Berechnungsmethode haben, lenkte die Regierung nicht ein und verwies auf Vorgaben der EU. Hintergründe dazu finden Sie hier: Dicker Rechenfehler? Müsste die Vorsteuerpauschale 10,5 statt 7,8 % betragen?

Wie sich der Bundesrat zum Jahressteuergesetz positioniert, ist ungewiss. Klar ist jedoch, dass die Länderkammer die Kürzungspläne – vor allem im Hinblick auf die schnelle Abfolge – bereits in einer Stellungnahme kritisiert hat. Das Papier dazu finden Sie hier: Bundesrat.

Der Bundesrat hatte die Regierung auch gebeten, die Sätze zugunsten der Landwirte zu runden. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie des Europäischen Gesetzgebers lasse das ausdrücklich zu. Die Regierung lehnte auch das ab.

Unnötige Bürokratie für Landwirte

In der Bundestagsdebatte hagelte es heute Kritik, vor allem von der Opposition. Antje Tillmann, Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, warf der Regierung „Kleinlichkeit“ vor. Mit anderen Vorgaben im Gesetz sei die Ampelkoalition weniger streng umgegangen als die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte. Ihre Kollegin Mechthilde Wittmann (CDU/CSU) kritisierte vor allem die Berechnung des Satzes. Diese sei falsch und das gehe vor allem zu Lasten der kleinen Betriebe.

Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU, nannte die unterjährige Absenkung der Pauschalierung im Vorfeld der Debatte einen „Schildbürgerstreich“. Die Bundesregierung habe auf Nachfragen der Union keine rechtssichere Begründung für diese Änderung liefern können.

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, hatte seinem Unmut über das sich abzeichnende Ergebnis ebenfalls bereits vor ein paar Tagen freien Lauf gelassen: „Statt der angekündigten zahlreichen steuerlichen Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen die geplanten Absenkungen des Pauschalsatzes auf 8,4 % und 7,8 % zu erheblichen Nachteilen für die pauschalierenden Landwirte. Zudem löst die unterjährige Absenkung deutlichen Verwaltungsmehraufwand aus.“ Das sei das Gegenteil von Bürokratieabbau.

Bundestag künftig außen vor

Was in der Branche ebenfalls für Unverständnis sorgt: Per Verordnung will die Regierung die jährliche Anpassung des Vorsteuersatzes nicht mehr dem Bundestag überlassen, sondern einem automatischen Verfahren. Der Bauernverband sieht in diesen Plänen sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. „Bei grundlegenden Entscheidungen zu Eingriffen in Freiheit und Eigentum, wie einer endgültigen Steuerbelastung durch einen Steuersatz, muss zwingend der Parlamentsvorbehalt gelten. Mit diesen Plänen macht sich die Bundesregierung schlichtweg unglaubwürdig“, so Rukwied.

Auch in einer Anhörung des Finanzausschusses in der vergangenen Woche warnten Steuerexperten die Regierung vor diesem Schritt. Die Regierung müsse zwar den Vorsteuersatz jährlich neu festlegen. Dass 75 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes die Koalition erstmals das Parlament bei einer für Landwirte so wichtigen Entscheidung umgehen wolle, sei kaum nachvollziehbar, kritisierte Steffen Wiegand, Geschäftsführer des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) im Finanzausschuss des Bundestages.

Zunächst hatte die Regierung versucht, die automatische Anpassung der Umsatzsteuerpauschale im Jahressteuergesetz unterzubringen und war auf Widerstand gestoßen. Nun versucht sie, eine entsprechende Verordnung auf den Weg zu bringen, die keine Zustimmung des Bundestages benötigt.

Fritz Güntzler, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion kommentierte den Plan in einer Pressemeldung mit den Worten: "Die Ampel krönt ihr Unvermögen damit, dass sie künftig weitere Absenkungen des Umsatzsteuerpauschalsatzes feige aus der parlamentarischen Debatte raushalten will. Dazu ermächtigt sie das Bundesfinanzministerium, den Steuersatz in Zukunft per Verordnung festzulegen. Eine solche Missachtung des parlamentarischen Gesetzgebers ist selbst für die Ampel neu.“

Das ändert sich sonst noch

Das Jahressteuergesetz hat nicht nur Einfluss auf die Umsatzsteuer, sondern auf zahlreiche Steuervorschriften. Für Landwirte sind diese Entscheidungen noch relevant:

Photovoltaik: Künftig sollen auch Anlagen mit bis zu 30 Kilowattstunden Leistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit werden (Bruttoleistung). Bislang lag für diese Fälle die Grenze bei 15 kW. Die Regierung stellt in dem Gesetzentwurf klar: Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Gelten soll die Änderung ab dem 31. Dezember 2024.

Kleinunternehmer: Die Grenzen, bis zu derer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, sollen ausgeweitet werden: Im vorangegangenen Kalenderjahr dürfen es nicht mehr als 25.000 € Umsatz (bisher 22.000 €) gewesen sein, im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 € (bisher 50.000 €). Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Allerdings: Wer bislang die Grenze überschritt, musste nicht damit rechnen, für das laufende Jahr die Steuerfreiheit zu verlieren. Das soll sich ändern, wenn der Umsatz 100.000 € überschreitet. Nur die bis zur Überschreitung erzielten Umsätze sind dann steuerfrei.

top + Bestens informiert zur EuroTier 2024

Über 60 % sparen + Gewinnchance auf einen VW Amarok sichern!

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.