Wenige Tage nach der Genehmigung des Anbaus der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora durch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Freisetzung weiterer gentechnisch modifizierter Kartoffeln genehmigt. Wie das Bundesamt vergangene Woche in Berlin mitteilte, dient der Anbau dieser Pflanzen, der unter Sicherheitsauflagen genehmigt wurde, ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Die Freisetzungsflächen liegen in der Gemeinde Thulendorf in Mecklenburg-Vorpommern und in der Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt.
Am Standort Thulendorf ist nach Angaben des Bundesamtes ein maximal 547 qm großes, am Standort Ausleben ein maximal 190 qm großes Freisetzungsareal vorgesehen. Der Universität Rostock wurde genehmigt, zwischen 2009 und 2012 eine jährlich wechselnde Zahl der gentechnisch veränderten Kartoffeln auszupflanzen. Die Obergrenze dazu beträgt am Standort Thulendorf 2 573 Pflanzen; am Standort Ausleben sind es 832. Die erzeugten Kartoffeln müssen nach der Analyse vom Antragsteller vernichtet werden. Das BVL stellte fest, es sei in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss gekommen, dass von den Freisetzungsversuchen keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten seien. Vorsorglich seien aber Sicherheitsmaßnahmen verfügt worden. Die rund 57 600 Einwendungen seien bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt worden.
Unterdessen war vergangene Woche Monsanto mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Der Konzern wollte das Anbauverbot der Maissorte MON810 gerichtlich aufheben lassen. Monsanto scheitert mit Eilantrag (5.5.09)
Lesen Sie auch: Versuch mit GVO-Gerste genehmigt (6.5.09) Amflora-Anbau unter Polizeischutz begonnen (5.5.09) Warum muss eine Versuchsfläche 20 ha groß sein? (5.5.09)