Wie die Agrarmarkt Austria mitteilt, soll die Hauptauszahlung für die Landwirtschaft am19. Dezember 2024 überwiesen werden. 100 % der Direktzahlungen und 75 % der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie des Agrarumweltprogramms ÖPUL kommen zur Auszahlung.
Die Maßnahmen System Immergrün, Tierwohl – Weide sowie Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen werden im Dezember entsprechend der Untergrenze des Prämienbandes laut Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ausbezahlt. Der jeweils restliche Betrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Beantragung wird im Juni 2025 ausbezahlt, die Maßnahme Zwischenfruchtanbau etwa zur Gänze. Die Restzahlung der 25 % für ÖPUL und Ausgleichszulage erfolgt ebenfalls im Juni 2025.
Die Prämiensätze des ÖPUL (exkl. Öko-Regelungen) werden erstmals heuer um 8% erhöht sowie die Ausgleichszulage um 8% bzw. 14% . Zusätzlich zu den Zahlungen im Rahmen der GAP zahlt die AMA am 19. Dezember den Bodenbewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2024 sowie die Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aus dem Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft aus. Auch Soforthilfemaßnahme für Frostschäden in den Sektoren Obst und Wein 2024 und die Nationale Unterstützungsmaßnahme für Pheromonfallen bei Zuckerrüben werden am 19. Dezember ausbezahlt.