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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

topplus Renaturierungsgesetz

Schmetterlinge oder Ernährungssicherheit?

Das Renaturierungsgesetz ist beschlossene Sache, die Umsetzung noch unklar. Wir haben mit Experten, der Umweltministerin und Bauern über ihre Befürchtungen und Hoffnungen gesprochen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das „Gesetz über die Wiederherstellung der Natur“ haben die Umweltminister der EU auf den Weg gebracht. Das Zünglein an der Waage war Leonore Gewessler (siehe Interview S. 14). Obwohl die Ministerin mit dem Auftrag zur Stimmenthaltung Österreichs zur Sitzung anreiste, stimmte sie für das Gesetz. Mehrere Anzeigen gegen die Vorgehensweise der Politikerin laufen.

Schnell gelesen

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde durch die Stimme von Leonore Gewessler in der EU beschlossen.

Bis 2030 müssen 20 % der Flächen in der EU in einen guten Zustand gebracht werden. 2040 sollen es 60 % und 2050 gar 90 % sein.

Jedes EU-Mitgliedsland muss in zwei Jahren einen nationalen Wiederherstellungsplan an die EU-Kommission ­schicken, wie das umgesetzt werden soll.

Die Umsetzung soll freiwillig passieren. Enteignungen oder verpflichtende Stilllegungen soll es nicht geben.

Doch was bedeutet dieses Gesetz für die österreichischen Bauern? top agrar Österreich hat bei Experten nachgefragt, ob künftig Schmetterlinge am Feld mehr zählen, als Erträge und die Landwirte zu subventionierten Landschaftsgärtnern werden und Enteignungen zu befürchten haben.

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Teil des Green Deal

Das Renaturierungsgesetz ist Teil des „Green Deal“. Denn die Lebensräume in Europa sind laut EU-Kommission zu 80 % in einem schlechten Zustand. Oberstes Ziel aller Maßnahmen muss die Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme sein. Mit dem Gesetz gibt es nun einen verpflichtenden Zeitplan. Bis 2030 sollen 20 % der Flächen in einen guten Zustand gebracht werden, 2040 dann 60 % und 2050 sollen es 90 % der Flächen sein. Die Wälder sollen gesünder werden, mehr Moore wiedervernässt und Flüsse, wo möglich, in ihren natürlichen Zustand versetzt werden.  Die genaue Ausformulierung müssen die Mitgliedstaaten in den nächsten zwei Jahren in Form eines „Wiederherstellungsplans“ an die EU schicken.

Vor allem die Landwirtschaft scheint den größten Anteil der Renaturierung aufgebürdet zu bekommen. Viele Bauern fürchten Enteignungen und zusätzliche verpflichtende Stilllegungen und noch mehr Bürokratie. Denn auf den Agrarflächen müssen die EU-Länder bei zwei von drei Indikatoren konkrete Fortschritte erzielen: dem Index der Schmetterlinge im Grünland, dem Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen und dem Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden der Ackerflächen. Es müssen auch Maßnahmen zur Erhöhung des Indexes der Feldvögel ergriffen werden, da Vögel gute Indikatoren für den Gesamtzustand der biologischen Vielfalt sind.

Viele Punkte noch unklar

Wer Vögel und Schmetterlinge zählen wird, ist noch nicht klar, ebenso wenig, welche Auswirkungen es auf die Landwirte hat, wenn etwa zu wenig herumflattern. Landwirte und andere Landnutzer sollen „sich freiwillig an der Wiederherstellung der Natur beteiligen“, heißt es. Enteignungen und weitere verpflichtende Stilllegungen sind nicht vorgesehen, wie die Ministerin im Interview erklärt.

Um Anreize zu schaffen, sollen neue Finanzierungsprogramme aufgelegt werden. Das sehen bereits heute viele Förder- und Naturschutzprogramme vor, die längst in Kraft sind, wie etwa das ÖPUL-Programm. Eine Angst der bäuerlichen Interessensvertreter ist, dass anstatt neuem Geld das Budget anders verteilt wird und mehr Leistungen für  dieselben Ausgleichszahlungen erbracht werden müssen. Ferdinand Lembacher, Generalsekretär der LK Österreich, fordert eine Einbindung der Kammern bei der Erarbeitung des Wiederherstellungsplans: „Was derzeit nicht abzuschätzen ist, in welche Tiefe die Kommission in den nationalen Plänen Forderungen stellen wird und wie weit bereits erbrachte Leistungen im ÖPUL-Programm berücksichtigt werden.“ Die Kommission hat in der Verordnung an mehreren Stellen die Möglichkeit für sogenannte delegierte Rechtsakte und damit weitreichende Möglichkeiten für nachträgliche Verschärfungen eingeräumt. Außerdem ist eine gerichtliche Prüfung der Maßnahmen möglich, die von Nichtregierungsorganisationen oder Verbänden veranlasst werden können. Das Umweltbundesamt, die Ministerien und die Bun­desländer werden den nationalen Wiederherstellungsplan verfassen, ebenso wie alle Interessensgruppen, wie die Ministerin erklärt.

Notbremse für Krisen

Das Gesetz sieht eine vom Parlament geforderte Notbremse vor. Sollte es zu Engpässen bei der Nahrungsmittelproduktion in der EU kommen, können die Ziele für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden.

Trotzdem kommt Kritik vonseiten des Bauernbunds. „Das Gesetz wird zu massiven Einschnitten und unverhältnismäßig negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft führen. Aber auch die Konsumenten werden die Folgen deutlich mit höheren Preisen zu spüren bekommen“, erklärt Bauernbundpräsident Georg Strasser. „Wir schaffen es, die eigene Produktion für unsere Bauern zu erschweren und verlieren zugunsten derer den Wettbewerb, die mit niedrigeren Standards produzieren“, sagt Lembacher.

Die Bauernvertreter bringen sich für den Wiederherstellungsplan in Position, ebenso wie viele Naturschutzorganisationen. Doch für die Landwirtschaftskammer ist klar: „Die Zerschneidung der Naturräume durch Infrastruktur und den Bodenverbrauch, das können die Bauern nicht allein reparieren“, sagt Lembacher. 

Interview mit Umweltministerin Leonore Gewessler lesen Sie hier.

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