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ÖPUL: Letzte Einstiegschance in zahlreiche Maßnahmen

Einige Maßnahmen können nur mehr bis 31. Dezember 2024 beantragt werden, hier gibt es keine Nachfrist.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 ist seit 1. November 2024 möglich. Für einen Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder einen Wechsel in andere ÖPUL-Maßnahmen sowie für die Hinzunahme von bestimmten Maßnahmenoptionen und Kategorien ab dem Förderjahr 2025 ist die Beantragung in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2025 – im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag – noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 möglich. Für diesen Termin gibt es keine Nachfrist.

Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

Der Mehrfachantrag 2025 ist in dieser Programmperiode die letzte Möglichkeit, am Betrieb neue mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen inklusive deren mehrjährigen Zuschlägen zu beantragen. Der Vertragszeitraum dieser Maßnahmen läuft dann bis zum 31. Dezember 2028. Das betrifft folgende Maßnahmen:

  • Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung

  • Biologische Wirtschaftsweise

  • Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

  • Heuwirtschaft

  • Bewirtschaftung von Bergmähdern

  • Erosionsschutz Acker

  • Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

  • Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

  • Almbewirtschaftung inklusive „Naturschutz auf der Alm“

  • Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker inklusive „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“

  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

  • Naturschutz

  • Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

Gültige, bereits im Mehrfachantrag 2023 oder 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch und müssen nicht erneut beantragt werden. Auch einjährige Maßnahmen und Zusatzoptionen werden automatisch auf das nächste Förderjahr übertragen bis sie abgemeldet werden.

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