Die Einreichung des Mehrfachantrages 2025 ist seit 1. November 2024 möglich. Für einen Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen oder einen Wechsel in andere ÖPUL-Maßnahmen sowie für die Hinzunahme von bestimmten Maßnahmenoptionen und Kategorien ab dem Förderjahr 2025 ist die Beantragung in der Beilage „MFA-Angaben“ des Mehrfachantrages 2025 – im sogenannten ÖPUL-Maßnahmenantrag – noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 möglich. Für diesen Termin gibt es keine Nachfrist.
Mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen
Der Mehrfachantrag 2025 ist in dieser Programmperiode die letzte Möglichkeit, am Betrieb neue mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen inklusive deren mehrjährigen Zuschlägen zu beantragen. Der Vertragszeitraum dieser Maßnahmen läuft dann bis zum 31. Dezember 2028. Das betrifft folgende Maßnahmen:
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
Biologische Wirtschaftsweise
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
Heuwirtschaft
Bewirtschaftung von Bergmähdern
Erosionsschutz Acker
Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Almbewirtschaftung inklusive „Naturschutz auf der Alm“
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker inklusive „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Naturschutz
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Gültige, bereits im Mehrfachantrag 2023 oder 2024 beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch und müssen nicht erneut beantragt werden. Auch einjährige Maßnahmen und Zusatzoptionen werden automatisch auf das nächste Förderjahr übertragen bis sie abgemeldet werden.